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vox7.com/vww-fam2.htm
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A. Diskriminierung der Frau? - Des Mannes? (-'VWW-FAM2 -)
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A.1. Die Frage, wie Mann und Frau sich zueinander
verhalten sollten, sollte man vorwiegend den Objekten der Diskussion selber überlassen.
Die Art und Weise, wie Gutmenschen den kurzzeitigen oder langzeitigen
Lebenspartnern ihr Privatleben durch staatliche Allwissenheit vororganisieren wollen,
ähnelt dem Stil der kommunistischen und nazistischen Diktaturen -
oder allgemeiner gesagt, der ...ismen:
Das ist der totalitäre Staat, der meint, daß nichts ohne seine mitwirkende Weisheit richtig
sein kann in dieser Welt - inklusive Schlafzimmer.
A.2. muß man immer neu daran erinnern?...
Die Ursachen eines Teiles der Ungleichbehandlung der Frau
sind Folge von natürlichen und also staatlich nicht reglementierbaren Fakten.
Nach dem jetzigen Stand von Biologie und Medizin können nur Frauen Kinder haben.
So lange die Welt sich fortpflanzt statt unterzugehen
und so lange diese Gesetze gelten,
so lange werden die meisten Frauen also
in einer berufsentscheidenden Altersphase einen gravierenden Karrierenachteil haben.
Nur derjenige Teil der Menschheit pflanzt seine gesellschaftlichen Modelle fort,
der sich auch biologisch fortpflanzt.
Der Karriereeinschnitt und Karrierenachteil
der Frauen ist also nachhaltig und nur abmilderbar, nicht behebbar.
Er ist in letzter Konsequenz sogar ,,natürlich'' und eher ,,wünschenswert''.
Wenn Männer deshalb bei manchen Tätigkeitsarten im Mittel mehr Geld verdienen als Frauen,
so könnte dies für einen Teil der Tätigkeiten dauerhaft sein - verdeckt oder offen.
Dies ist insoweit also kein Anlass zu 1000-seitigen Reglungen in Katastrophenstimmung
gegen Diskriminierung der Frauen.
Es ist - in vernünftigen Grenzen - nur logische Konsequenz des kleinen, aber großen Unterschieds
in Sachen Gebärfähigkeit.
A.3. Die Lösung der Widersprüche: Der Mann muß sein eventuelles Mehreinkommn abgeben
Seit es organisierte Gruppen von Säugetieren einschließlich Säugemenschen gibt,
hat die Gruppengemeinschaft immer Ja gesagt zum Unterschied und ihn geeignet abgefedert
- mangels anderer Wahl in Mangelgesellschaften mit hohem Konkurrenzdruck.
Das Modell der menschlichen Gesellschaft lautete überwiegend, daß der Mann aus seiner
größeren Leistungsreserve eine entsprechende Fürsorgepflicht hat für Familie, Kind und Gruppe.
In die moderne Gesellschaftsordnung übersetzt heisst dies, daß der Mann eine
(auch materielle) Fürsorgepflicht hat für Frau und Kind.
Damit löst sich das angeblich skandalöse Problem
eventueller mittlerer dauerhafter Einkommensunterschiede
zwischen Mann und Frau auf in Harmonie.
Das eventuelle Mehreinkommen - soweit es existziert - gehört nicht dem Mann,
sondern Frau und Kind.
Die Männer haben ein eventuelles Einkommens-Mehr also eben normalerweise
im Familienumfeld für die Kinder und deren Mutter einzubringen.
Wie die Statistiken zeigen, ist das im statistischen Mittel für Familien
mit Kindern durchaus der Fall. Männer haben vermutlich im statistischen Mittel viel mehr
Fürsorgepflicht praktiziert als ihr mittleres statistisches Mehreinkommen.
Der alles gleichmacherisch regulierende Staat hat es also
glücklicherweise nicht geschafft, die größere Intelligenz der Bürger auszurotten.
Der Kürze zuliebe unterbleibt hier eine Behandlung der vielen weiteren Gesichtspunkte zu diesem Thema.
Die Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau in einer Familie ist Privatsache
und geht den Staat nichts an.
daß die Welt erst gut sei, wenn ebenso viele Frauen eine Arbeit haben
wie Männer, ist totalitäre Diktatur-Philosophie.
Wenn zwei Lebenspartner untereinander entscheiden, daß nur einer
in einem Arbeitsvertrag für Dritte arbeitet,
so geht das den Staat und sonstige angebliche Weltverbesserer nichts an.
Wenn beide nach ihrer Wertordnung entscheiden,
daß die damit möglicherweise einhergehende Verminderung materiellen Reichtums
durch Vorteile aufgewogen ist, so ist dieser Entscheid der einzig maßgebliche.
Der Staat hat nicht das Recht, durch Steuernachteile oder
übersetzte Gleichheitspropaganda Druck auszuübern, daß in einer Ehe beide Partner
Geld durch Vollzeitbeschäftigung verdienen sollten.
Ein wesentliches Interesse des Staates ist auch,
die Statistik des Wirtschaftswachstums aufzublähen.
Wer mehrere Kinder großzieht statt offiziell zu arbeiten,
arbeitet deutlich mehr und ,,produziert'' damit arbeitsmäßig und
auch finanziell gesehen viel mehr als in einer Durchschnittsanstellung.
Aber die Wirtschaftsstatistik hat den Fehler, diese erhebliche Wirtschaftsleistung
nicht zu erfassen.
Dies ist kein Loblied auf die nicht-arbeitende Ehefrau.
Diese Frage darf überhaupt nicht gestellt werden.
Es ist nur ein Loblied auf die individuellen Freiheitsrechten der Bürger,
daß nämlich das, was sie hierzu entscheiden, das einzig Richtige ist.
Diese Ausführungen sind aber eine Verurteilung des totalitären modernen Staates
und der zugehörigen Gutmenschen, sich in diese partner-internen Verträge einmischen
zu wollen.
Sobald die Selbstbestimmung und Chancengleichheit der Frau garantiert ist,
geht der Rest den Staat und die Besserwisser nichts mehr an.
Der Kürze zuliebe unterbleibt hier eine Behandlung der vielen weiteren Gesichtspunkte zu diesem Thema.
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B. Offene Fragen zum Rollenprobem zwischen Frau und Mann. (-'VWW-FAM2 -)
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B.1. Gibt es noch ,,richtige Männer''?
Die öffentliche Diskussion betrifft vorwiegend die Frage der Gleichstellung der Frau.
Das ist berechtigt. Allmählich beginnt eine andere Diskussion:
Welche Grenzen der Gleichberechtigung wünschen Frauen?
Diese Frage ist komplex und könnte nur durch eine sehr lange Übersicht
vieler Gesichtspunkte ausgewogen und weiterführend behandelt werden.
Hier ist nicht der Ort, dies zu tun.
Also verbleibt es bei dem kuzren Hinweis.
Konkret zur Bereitschaft des Kinderhabens behaupten manche Befragungen,
Haupthemmnis aus Sicht der Frauen sei letztlich, keinen vater-geeigneten
Mann zu haben.
Wie zuverlässig solche Analysen sind, bleibe dahingestellt.
Fest steht jedenfalls, daß aus der Diskussion zur Gleichberechtigung und zum Wunsch zum Kind
bestimmte Fragenkreise weitgehend ausgeklammert werden.
Das liegt vielleicht daran, daß sie den
wichtigsten Teilnehmer-n/-innen an der öffentlichen Diskussion persönlich nicht naheliegen
- vielleicht aber den meisten Frauen im Land?
B.2. Die drei legitimen Aufgaben des Staates: Chancengleichheit und Selbstbestimmung der Frau,
Stützung des Wunsches zum Kinderhaben.
Die ersten zwei Aufgaben werden zwar immer noch und für
einige Jahrzehnte eine Baustelle bleiben.
Aber der Erfolg erscheint bereits jetzt ausreichend gewährleistet für die
meisten wirtschaftlich entwickelten Länder.
Beim Wunsch zum Kinderhaben kann Frankreich als Modell dienen.
Dort wird es inzwischen von vielen oder den meisten Frauen als ein Bestandteil eines
erfüllten emanzipierten Lebens betrachtet, mindestens ein Kind zu haben.
Dies war auch in Frankreich in den Jahren seit 1970 nicht immer der vorherrschende Trend.
- Ebenso werden kinderreiche Familien auch bei dem europäisch-stämmigen Teil
der Bevölkerung wieder ein zunehmender Trend.
Immerhin steht mit 100-%-iger Sicherheit fest, daß jede der neuen
Mütter eine Mutter hatte. Nahezu 100-%-ig gilt, daß die jeweilige Vormutter
die Mutterschaft selbstbestimmt entschied, und zwar
im Widerspruch zu einem damals eher kinderfeindlichen Umfeld.
daß Frauen auf Mutterschaft als Emanzipationsrecht pochen könnten
und entsprechenden Respekt beim Staat und bei den Lebensgefährten einfordern könnten,
ist sicherlich eine interessante Entwicklung.
In Frankreich hat ein Trend in diese Richtung begonnen.
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C. Als Garant gegen Diskriminierung der Frau ist der Staat von vornherein unglaubwürdig,
weil er selbst der größte Diskriminierer der Republik ist.
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C.1. daß der Staat sich als Garant gegen Diskriminierung aufspielt, ist eine
Absurdität. Praktisch niemand in der Wirtschaft diskriminiert auch nur annähernd
soviel wie der Staat:
- Altersdiskriminierung:
Der Staat hat der Wirtschaft aufgezwungen,
vorwiegend Personen ab Alter 50 zu entlassen, wenn entlassen wird.
Die zu dieser Diskriminierung gezwungen Banken mussten deshalb also ihre Besten
entlassen.
Nicht zuletezt deshalb herrscht nun insolvenznahe Katastrophensituation in vielen Banken.
Jedes Unternehmen ruiniert es, auf Staatsanordnung hin diskriminieren zu müssen und also nur die
Erfahrensten entlassen zu dürfen.
- Jugenddiskriminierung:
Der Staat hat der Wirtschaft aufgezwungen,
ferner vorwiegend Personen ohne langjährige Tätigkeit zu entlassen.
In Kettenwirkung führte dies zur verminderten Menge normaler bezahlter
Arbeitsverhältnisse im unteren Altersbereich.
- Männerdiskriminierung:
Bei vielen staatlichen Verwaltungen ist der Frauenanteil etwa zwei Drittel oder mehr.
- Freiberufler-Diskriminierung:
Was der Staat sich gegenüber den
Freiberuflern und den sonstigen Kleinen der Wirtschaft erlaubt,
ist in vielerlei Hinsicht verfolgungsähnlich und hassgeprägt.
Das ist oft ,,Maximal- Diskriminierung'' bis zum Geht-Nicht-Mehr.
- Arbeitslosen-Diskriminierung:
Wenn der Staat den
nicht-beamteten Teil des öffentlichen Dienstes vor Entlassung schützt,
finanziert er dies durch Überbesteuerung und damit durch Ausweitung der
Arbeitslosigkeit der anderen.
Ferner führt das Einfrieren des öffentlichen Dienstes im status quo dazu,
daß auch weniger Geeignete dort ihren Arbeitsplatz behalten und
besser Geeignete trotzdem arbeitslos bleiben müssen.
- 1-Euro-Jobs:
Mit der Wahl dieser Bezeichnung diffamiert der Staat
einen wesentlichen Teil der Bevölkerung als Untermenschen:
Diese hätten nämlich und angeblich nur
rund ein Dreissigstel vom Wert des Durchschnittsbürgers.
(Verbale Diskriminierung - denn in Wahrheit kosten 1-Euro-Jobber den
Steuerzahler rund 10 Euro pro Stunde - mehr als ein wesentlicher
Teil der unteren Einkommensschichten selbst verdient).
- Gesetzliche Krankenversicherung:
Verschiedene Formen von
Gruppendiskriminierung mit Diskriminierten-Zahlen in Millionen-Größenordnung.
- Diskriminierung durch Arbeitslosigkeit:
Der Staat regelte dem
Kartell von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften das Recht,
die Wirtschaft über einen 30 Jahre währenden Missbrauch zu ruinieren.
Hierdurch wird etwa ein Viertel der Arbeitswilligen
inzwischen durch persönliche Arbeitslosigkeit diskriminiert.
Diese Diskriminierung erfolgt, weil politische Parteien und Exekutive
nicht ihren Frieden mit den Gewerktschaften riskieren wollten.
Also Massendiskriminierung der rund 10 mio. Arbeitsuchenden
durch reine Faulheit des Staates aus Angst vor dem Feind:
Konflikt-Phobie der politischen Kaste der Republik.
- Diskriminierung der Finanzschwachen:
Es ist der Staat und nicht die Schufa, der damit angefangen hat,
über Leute mit Finanzproblemen öffentlich einsehbare Register zu führen,
und diese gibt es bis heute bei jedem Amtsgericht.
Schulkinder von Eltern, die im Register stehen, wird man ja wohl zu
Recht als sogar ,,unschuldig'' diskriminiert bezeichnen können.
Diese Liste ließe sich endlos verlängern. Der Staat als Moralpapst
gegen Diskriminierung, das ist eine Witzfigur.
C.2. Soll der Staat, also ausgerechnet der Spitzendiskriminierer der Nation,
die Diskriminierung der Frau bei der Arbeitsplatzsuche und bei der Vergütung
verbieten?
Natürlich helfen Diskriminierungsverbote, um Berufsgruppen zwangsweise
für Frauen zu öffnen (oder ganz allgemein gesprochen ,,für ungerechtfertigt
diskriminierte Gruppen'').
Über diese Grundsatzfrage hinaus wird eine rechtliche zwangsweise
Anordnung von Diskriminierungsschutz aber problematisch,
soweit es die Suche nach Arbeitnehmern anbetrifft.
Das Interesse der Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer dem Unternehmensziel
entsprechend zu wählen, ist legitim.
Die Kombination von Mitarbeitern ist eine komplexe Aufgabe.
Für die Optimierung dieser Aufgabe sind gruppenorientierte Vorgaben (,,Diskriminierung'')
unvermeidbar.
Viele meinen, daß die vernünftige Gleichbehandlung von Diskriminierten
- beispielsweise von Frauen - nur über Gesetz und Justiz erreichbar ist.
Wer aber auf eine Frau als Mitarbeiterin verzichtet, und zwar nur, weil sie Frau ist,
der ist ökonomisch gesehen ziemlich blöd.
Das regelt sich also im Grunde genommen von ganz alleine über den Wettbewerb.
Sobald Unternehmen ohne Vorbehalt gegenüber Frauen dann besser funktionieren,
werden die anderen Unternehmen gleichziehen oder durch den geschlechtlichen
Inzucht-Betrieb am Markt verlieren - oder auch nicht.
Will der Staat wirklich lenkend
eingreifen, so kann er dies über entweder Steuervorteile oder aber Beihilfen.
Will der Staat hierzu dahingen mit Verboten und Weisungen Einfluss nehmen,
so schafft er nicht bessere Harmonie in den Unternehmen,
sondern nur einen besseren Scherbenhaufen.
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