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A.   Diskriminierung der Frau? - Des Mannes? (-'VWW-FAM2 -)

A.1.   Die Frage, wie Mann und Frau sich zueinander verhalten sollten, sollte man vorwiegend den Objekten der Diskussion selber überlassen.

Die Art und Weise, wie Gutmenschen den kurzzeitigen oder langzeitigen Lebenspartnern ihr Privatleben durch staatliche Allwissenheit vororganisieren wollen, ähnelt dem Stil der kommunistischen und nazistischen Diktaturen - oder allgemeiner gesagt, der ...ismen: Das ist der totalitäre Staat, der meint, daß nichts ohne seine mitwirkende Weisheit richtig sein kann in dieser Welt - inklusive Schlafzimmer.

A.2.   muß man immer neu daran erinnern?...
Die Ursachen eines Teiles der Ungleichbehandlung der Frau sind Folge von natürlichen und also staatlich nicht reglementierbaren Fakten.

Nach dem jetzigen Stand von Biologie und Medizin können nur Frauen Kinder haben. So lange die Welt sich fortpflanzt statt unterzugehen und so lange diese Gesetze gelten, so lange werden die meisten Frauen also in einer berufsentscheidenden Altersphase einen gravierenden Karrierenachteil haben.

Nur derjenige Teil der Menschheit pflanzt seine gesellschaftlichen Modelle fort, der sich auch biologisch fortpflanzt. Der Karriereeinschnitt und Karrierenachteil der Frauen ist also nachhaltig und nur abmilderbar, nicht behebbar. Er ist in letzter Konsequenz sogar ,,natürlich'' und eher ,,wünschenswert''.

Wenn Männer deshalb bei manchen Tätigkeitsarten im Mittel mehr Geld verdienen als Frauen, so könnte dies für einen Teil der Tätigkeiten dauerhaft sein - verdeckt oder offen. Dies ist insoweit also kein Anlass zu 1000-seitigen Reglungen in Katastrophenstimmung gegen Diskriminierung der Frauen. Es ist - in vernünftigen Grenzen - nur logische Konsequenz des kleinen, aber großen Unterschieds in Sachen Gebärfähigkeit.

A.3.   Die Lösung der Widersprüche:   Der Mann muß sein eventuelles Mehreinkommn abgeben

Seit es organisierte Gruppen von Säugetieren einschließlich Säugemenschen gibt, hat die Gruppengemeinschaft immer Ja gesagt zum Unterschied und ihn geeignet abgefedert - mangels anderer Wahl in Mangelgesellschaften mit hohem Konkurrenzdruck. Das Modell der menschlichen Gesellschaft lautete überwiegend, daß der Mann aus seiner größeren Leistungsreserve eine entsprechende Fürsorgepflicht hat für Familie, Kind und Gruppe.

In die moderne Gesellschaftsordnung übersetzt heisst dies, daß der Mann eine (auch materielle) Fürsorgepflicht hat für Frau und Kind.
Damit löst sich das angeblich skandalöse Problem eventueller mittlerer dauerhafter Einkommensunterschiede zwischen Mann und Frau auf in Harmonie. Das eventuelle Mehreinkommen - soweit es existziert - gehört nicht dem Mann, sondern Frau und Kind.

Die Männer haben ein eventuelles Einkommens-Mehr also eben normalerweise im Familienumfeld für die Kinder und deren Mutter einzubringen. Wie die Statistiken zeigen, ist das im statistischen Mittel für Familien mit Kindern durchaus der Fall. Männer haben vermutlich im statistischen Mittel viel mehr Fürsorgepflicht praktiziert als ihr mittleres statistisches Mehreinkommen.

Der alles gleichmacherisch regulierende Staat hat es also glücklicherweise nicht geschafft, die größere Intelligenz der Bürger auszurotten.

Der Kürze zuliebe unterbleibt hier eine Behandlung der vielen weiteren Gesichtspunkte zu diesem Thema.

Die Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau in einer Familie ist Privatsache und geht den Staat nichts an.

daß die Welt erst gut sei, wenn ebenso viele Frauen eine Arbeit haben wie Männer, ist totalitäre Diktatur-Philosophie. Wenn zwei Lebenspartner untereinander entscheiden, daß nur einer in einem Arbeitsvertrag für Dritte arbeitet, so geht das den Staat und sonstige angebliche Weltverbesserer nichts an. Wenn beide nach ihrer Wertordnung entscheiden, daß die damit möglicherweise einhergehende Verminderung materiellen Reichtums durch Vorteile aufgewogen ist, so ist dieser Entscheid der einzig maßgebliche.

Der Staat hat nicht das Recht, durch Steuernachteile oder übersetzte Gleichheitspropaganda Druck auszuübern, daß in einer Ehe beide Partner Geld durch Vollzeitbeschäftigung verdienen sollten.

Ein wesentliches Interesse des Staates ist auch, die Statistik des Wirtschaftswachstums aufzublähen. Wer mehrere Kinder großzieht statt offiziell zu arbeiten, arbeitet deutlich mehr und ,,produziert'' damit arbeitsmäßig und auch finanziell gesehen viel mehr als in einer Durchschnittsanstellung. Aber die Wirtschaftsstatistik hat den Fehler, diese erhebliche Wirtschaftsleistung nicht zu erfassen.

Dies ist kein Loblied auf die nicht-arbeitende Ehefrau. Diese Frage darf überhaupt nicht gestellt werden. Es ist nur ein Loblied auf die individuellen Freiheitsrechten der Bürger, daß nämlich das, was sie hierzu entscheiden, das einzig Richtige ist.

Diese Ausführungen sind aber eine Verurteilung des totalitären modernen Staates und der zugehörigen Gutmenschen, sich in diese partner-internen Verträge einmischen zu wollen. Sobald die Selbstbestimmung und Chancengleichheit der Frau garantiert ist, geht der Rest den Staat und die Besserwisser nichts mehr an.

Der Kürze zuliebe unterbleibt hier eine Behandlung der vielen weiteren Gesichtspunkte zu diesem Thema.


B.   Offene Fragen zum Rollenprobem zwischen Frau und Mann. (-'VWW-FAM2 -)

B.1.   Gibt es noch ,,richtige Männer''?

Die öffentliche Diskussion betrifft vorwiegend die Frage der Gleichstellung der Frau. Das ist berechtigt. Allmählich beginnt eine andere Diskussion:   Welche Grenzen der Gleichberechtigung wünschen Frauen?

Diese Frage ist komplex und könnte nur durch eine sehr lange Übersicht vieler Gesichtspunkte ausgewogen und weiterführend behandelt werden. Hier ist nicht der Ort, dies zu tun. Also verbleibt es bei dem kuzren Hinweis.

Konkret zur Bereitschaft des Kinderhabens behaupten manche Befragungen, Haupthemmnis aus Sicht der Frauen sei letztlich, keinen vater-geeigneten Mann zu haben.

Wie zuverlässig solche Analysen sind, bleibe dahingestellt. Fest steht jedenfalls, daß aus der Diskussion zur Gleichberechtigung und zum Wunsch zum Kind bestimmte Fragenkreise weitgehend ausgeklammert werden. Das liegt vielleicht daran, daß sie den wichtigsten Teilnehmer-n/-innen an der öffentlichen Diskussion persönlich nicht naheliegen - vielleicht aber den meisten Frauen im Land?

B.2.   Die drei legitimen Aufgaben des Staates:   Chancengleichheit und Selbstbestimmung der Frau, Stützung des Wunsches zum Kinderhaben.

Die ersten zwei Aufgaben werden zwar immer noch und für einige Jahrzehnte eine Baustelle bleiben. Aber der Erfolg erscheint bereits jetzt ausreichend gewährleistet für die meisten wirtschaftlich entwickelten Länder.

Beim Wunsch zum Kinderhaben kann Frankreich als Modell dienen. Dort wird es inzwischen von vielen oder den meisten Frauen als ein Bestandteil eines erfüllten emanzipierten Lebens betrachtet, mindestens ein Kind zu haben. Dies war auch in Frankreich in den Jahren seit 1970 nicht immer der vorherrschende Trend. - Ebenso werden kinderreiche Familien auch bei dem europäisch-stämmigen Teil der Bevölkerung wieder ein zunehmender Trend.

Immerhin steht mit 100-%-iger Sicherheit fest, daß jede der neuen Mütter eine Mutter hatte. Nahezu 100-%-ig gilt, daß die jeweilige Vormutter die Mutterschaft selbstbestimmt entschied, und zwar im Widerspruch zu einem damals eher kinderfeindlichen Umfeld.

daß Frauen auf Mutterschaft als Emanzipationsrecht pochen könnten und entsprechenden Respekt beim Staat und bei den Lebensgefährten einfordern könnten, ist sicherlich eine interessante Entwicklung. In Frankreich hat ein Trend in diese Richtung begonnen.


C.   Als Garant gegen Diskriminierung der Frau ist der Staat von vornherein unglaubwürdig, weil er selbst der größte Diskriminierer der Republik ist.

C.1.   daß der Staat sich als Garant gegen Diskriminierung aufspielt, ist eine Absurdität. Praktisch niemand in der Wirtschaft diskriminiert auch nur annähernd soviel wie der Staat:
  • Altersdiskriminierung:  
    Der Staat hat der Wirtschaft aufgezwungen, vorwiegend Personen ab Alter 50 zu entlassen, wenn entlassen wird. Die zu dieser Diskriminierung gezwungen Banken mussten deshalb also ihre Besten entlassen. Nicht zuletezt deshalb herrscht nun insolvenznahe Katastrophensituation in vielen Banken. Jedes Unternehmen ruiniert es, auf Staatsanordnung hin diskriminieren zu müssen und also nur die Erfahrensten entlassen zu dürfen.

  • Jugenddiskriminierung:  
    Der Staat hat der Wirtschaft aufgezwungen, ferner vorwiegend Personen ohne langjährige Tätigkeit zu entlassen. In Kettenwirkung führte dies zur verminderten Menge normaler bezahlter Arbeitsverhältnisse im unteren Altersbereich.

  • Männerdiskriminierung:  
    Bei vielen staatlichen Verwaltungen ist der Frauenanteil etwa zwei Drittel oder mehr.

  • Freiberufler-Diskriminierung:  
    Was der Staat sich gegenüber den Freiberuflern und den sonstigen Kleinen der Wirtschaft erlaubt, ist in vielerlei Hinsicht verfolgungsähnlich und hassgeprägt. Das ist oft ,,Maximal- Diskriminierung'' bis zum Geht-Nicht-Mehr.

  • Arbeitslosen-Diskriminierung:  
    Wenn der Staat den nicht-beamteten Teil des öffentlichen Dienstes vor Entlassung schützt, finanziert er dies durch Überbesteuerung und damit durch Ausweitung der Arbeitslosigkeit der anderen. Ferner führt das Einfrieren des öffentlichen Dienstes im status quo dazu, daß auch weniger Geeignete dort ihren Arbeitsplatz behalten und besser Geeignete trotzdem arbeitslos bleiben müssen.

  • 1-Euro-Jobs:  
    Mit der Wahl dieser Bezeichnung diffamiert der Staat einen wesentlichen Teil der Bevölkerung als Untermenschen: Diese hätten nämlich und angeblich nur rund ein Dreissigstel vom Wert des Durchschnittsbürgers. (Verbale Diskriminierung - denn in Wahrheit kosten 1-Euro-Jobber den Steuerzahler rund 10 Euro pro Stunde - mehr als ein wesentlicher Teil der unteren Einkommensschichten selbst verdient).

  • Gesetzliche Krankenversicherung:  
    Verschiedene Formen von Gruppendiskriminierung mit Diskriminierten-Zahlen in Millionen-Größenordnung.

  • Diskriminierung durch Arbeitslosigkeit:  
    Der Staat regelte dem Kartell von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften das Recht, die Wirtschaft über einen 30 Jahre währenden Missbrauch zu ruinieren. Hierdurch wird etwa ein Viertel der Arbeitswilligen inzwischen durch persönliche Arbeitslosigkeit diskriminiert. Diese Diskriminierung erfolgt, weil politische Parteien und Exekutive nicht ihren Frieden mit den Gewerktschaften riskieren wollten. Also Massendiskriminierung der rund 10 mio. Arbeitsuchenden durch reine Faulheit des Staates aus Angst vor dem Feind:   Konflikt-Phobie der politischen Kaste der Republik.

  • Diskriminierung der Finanzschwachen:  
    Es ist der Staat und nicht die Schufa, der damit angefangen hat, über Leute mit Finanzproblemen öffentlich einsehbare Register zu führen, und diese gibt es bis heute bei jedem Amtsgericht. Schulkinder von Eltern, die im Register stehen, wird man ja wohl zu Recht als sogar ,,unschuldig'' diskriminiert bezeichnen können.
Diese Liste ließe sich endlos verlängern. Der Staat als Moralpapst gegen Diskriminierung, das ist eine Witzfigur.


C.2.   Soll der Staat, also ausgerechnet der Spitzendiskriminierer der Nation,
die Diskriminierung der Frau bei der Arbeitsplatzsuche und bei der Vergütung verbieten?

Natürlich helfen Diskriminierungsverbote, um Berufsgruppen zwangsweise für Frauen zu öffnen (oder ganz allgemein gesprochen ,,für ungerechtfertigt diskriminierte Gruppen'').

Über diese Grundsatzfrage hinaus wird eine rechtliche zwangsweise Anordnung von Diskriminierungsschutz aber problematisch, soweit es die Suche nach Arbeitnehmern anbetrifft. Das Interesse der Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer dem Unternehmensziel entsprechend zu wählen, ist legitim. Die Kombination von Mitarbeitern ist eine komplexe Aufgabe. Für die Optimierung dieser Aufgabe sind gruppenorientierte Vorgaben (,,Diskriminierung'') unvermeidbar.

Viele meinen, daß die vernünftige Gleichbehandlung von Diskriminierten - beispielsweise von Frauen - nur über Gesetz und Justiz erreichbar ist. Wer aber auf eine Frau als Mitarbeiterin verzichtet, und zwar nur, weil sie Frau ist, der ist ökonomisch gesehen ziemlich blöd. Das regelt sich also im Grunde genommen von ganz alleine über den Wettbewerb. Sobald Unternehmen ohne Vorbehalt gegenüber Frauen dann besser funktionieren, werden die anderen Unternehmen gleichziehen oder durch den geschlechtlichen Inzucht-Betrieb am Markt verlieren - oder auch nicht.

Will der Staat wirklich lenkend eingreifen, so kann er dies über entweder Steuervorteile oder aber Beihilfen. Will der Staat hierzu dahingen mit Verboten und Weisungen Einfluss nehmen, so schafft er nicht bessere Harmonie in den Unternehmen, sondern nur einen besseren Scherbenhaufen.





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