Verbot der nicht-selbstbestimmten Prostitution

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A.   Verbot der nicht-selbstbestimmten Prostitution (-'VWU-PRST -)

A.1.   Das Verbot der nicht selbstbestimmten Prostitution ist wirksam durchzusetzen.

Die selbstbestimmten Formen der Prostitution sind zur Zeit in Deutschland angeblich ein galantes Kavaliersdelikt und sollten geduldet werden. Dieser Argumentationsweise wird weiter unten intensiv widersprochen.

Vermutlich etwa zwei Drittel der Prostituierten in Deutschland ,,arbeiten'' aber ohnehin nicht selbstbestimmt, sondern unter Zwang.
Zum wohl zur Zeit kleineren Teil handelt es sich um den traditionellen Zuhälter-Zwang - Prostitution mangels Alternativen für eine in die Enge getriebene Frau.

Überwiegend handelt es sich zur Zeit aber wohl um das bekannte Problem der Import-Sklavinnen aus Ländern in Ost- und SÜdosteuropa. - Es gilt als allgemein anerkannt, daß mindestens diese Form der Prostitution intensiv zu bekämpfen ist.

Erfolgt diese Bekämpfung? - Oder stimmen die Gerüchte, die Verfolgungsstellen würden oft Duldungsabkommen mit der Prostititution vor Ort treffen, um ein Nachrichtenwesen zu anderen Formen der Kriminalität zu besitzen? - Oder deutlicher gesagt:

A.2.   Wieso findet die Polizei nicht, was jeder-Mann findet?

Die Benutzer auch der versklavenden Prostitution finden den Weg zu den Sklavinnen. Also will man den Bürgern ja wohl nicht ernsthaft weismachen, für die Polizei sei es unmöglich, zu eben diesen Orten der Prostitution hinzufinden. Hier handelt es sich um eine mindestens grob fahrlässige oder sogar um vorsätzliche Versäumnis der staatlichen Verfolgungspflicht von schwerster Menschenhandels-Kriminalität.

Wie immer liegt das Kernproblem nicht bei den Kriminellen; dann sie gab und gibt es immer, und ihre Existenz ist also Konstante der Gesellschaft. Sobald der Staat wirklich durchgreift, verschwindet die jeweils verfolgte Aktivität von selbst. Die Kriminellen verschwinden zwar nicht. Aber sie suchen sich andere weniger menschenverachtende Aktvitäten.

Soweit Strafverfolgungsbehörden aktiv gegen Missstände zur Prostitution vorgehen, ist es übrigens wohl durchaus üblich, auch mit verdeckten Ermittlern zu arbeiten, die als Besucher den nötigen Einblick in das Milieu erhalten. (Was mit den anfallenden Rechnungen geschieht, ist eine interessante Frage, möglicherweise auch eine haushaltsrechtliche.)

A.3.   Nachweisschwierigkeiten zur Frauen-Versklavung.

Sicherlich ist es schwer, den Nachweis der Versklavung zu führen. Strafverfolgungsbehörden müssen also damit rechnen, daß viele Maßnahmen gegen versklavende Prostitution in der Verfolgungsstatistik oft scheinbare Fehlschläge sind. Es entsteht möglicherweise viel Aufwand für Verfolgung und Ermittlung, jedoch manchmal ohne Erfolg der letztlichen Strafverurteilung.

Andererseits ist es bei der Polizei für die örtlichen Kenner des Milieus sicherlich einfach, zu differenzieren zwischen Bordellen mit versklavender Prostitution einerseits, Bordellen mit selbstbestimmter Prostitution andererseits.

Der Staat muß gewillt sein, auch solchen Verfolgungsaufwand zu betreiben, der in der Erfolgsstatistik letztlich als - nur scheinbarer - Fehlschlag ausgewiesen wird. Sicherlich wirkt Verfolgung der versklavenden Prostitution auf jeden Fall dissuasiv.

Gesetzt den Fall, die oftmals wirklich effizienten (,,juristisch guten'') Anwälte des Milieus schaffen es, ihre Mandanten vor Gericht vor Verurteilung zu schützen. In diesem Fall wird dennoch der gerichtlich festgestellte Nicht-Täter sich in der Regel andere Tätigkeitszweige erschließen, bei denen das Risiko von Untersuchungshaft und von hässlichen jahrelangen Verfahren kleiner ist.

Der Missbrauch des Strafrechts ist gerade in der Politik eine Norm-Waffe. Es klappt immer neu extrem gut, wenn ein kriminell missbrauchter Staat den politischen Gegnern der jeweils Regierenden ,,eines auswischen'' will. Auch da ist der Schaden irreparabel, bis der schließliche Freispruch erfolgt.

Also sollte die gleiche Strategie der Verfolgung ohne Endergebnis auch überall dort gelten, wo sie moralisch voll legitimiert ist. Das ist der Fall bei der Beseitigung der Versklavung von Frauen inmitten unserer Großstädte.

A.4.1.   Die Wahl zwischen hoffnungsloser Armut oder aber der Hoffnung durch Prostitution?

Lebt es sich besser als Prostituierte in Deutschland, verglichen mit extremer Armut im Ursprungsland? Wird von Frauen die Tätigkeit als Prostituierte bewusst gewählt als Mittel, um von routinierten Tricks des Milieus zu profitieren - Endergebnis Aufenthaltsgenehmigung?

Sicherlich sind Zeuginnen-Aussagen wenig hilfreich, wenn eine Prostitutierte behauptet, sie wollte auf diese Weise die Aufenthaltsgenehmigung erreichen. Denn dann würde sie ,,selbstbestimmte Prostitution'' behaupten, also einen eventuellen Versklaver vor Strafe schützen. Sollte in Wahrheit Versklavung vorliegen, so wissen die professionellen Sklavenhalter sicherlich, was sie mit einer Prostituierten machen werden, die vor Gericht die Wahrheit sagen will.

Kritische Vorsicht ist auch deshalb angebracht, weil das Argument der angestrebten Aufenthaltsbewilligung das Gewissen der Benutzer der Sklavinnen beruhigen könnte.

A.4.2.   Der häufige Übergang von der freiweilligen zur versklavenden Prostitution.

Statistiken hierzu gibt es aus verständlichen Gründen nicht. Ein ernstzunehmendes Argument ist, die meisten Zwangsprostituierten, insbesondere die aus osteuropäischen Ländern, hätten im Prinzip durchaus gewusst, worauf sie sich einlassen.

Besipiel:   Die kleinen Zeitungsanzeigen, mit denen die Werber den Nachschub konstituieren, würden in ihren Umschreibungsformen durchaus zutreffend interpretiert. Die betroffenden Frauen seien aber nicht gut genug informiert oder noch nicht erwachsen genug, die sie erwartende Realität zu überdenken.

Die naive Illusion von etwas angenehmem Wohlstand durch einen durchaus angenehmen Job sei dann mit den Realitäten meist unvereinbar, wie allgemein bekannt. Die selbstbestimmte(?) Prostitution verwandle sich dann sehr rasch in Zwangsprostitution. Denn natürlich wolle der Organisateur nicht raschen Abgang seines mit Mühe und viel Geld akquirierten und eingearbeiteten Humankapitals.

A.5.   Der Politiker und seine Prostituierte?

Unter den Benutzern der Prostitution, so lautet der alte Vorwurf, sei ein spürbarer Prozentsatz von Parlamentariern und Angehörigen des gehobenen Dienstes, und nur deshalb sei gegen derartige Missstände nichts auszurichten.

Dafür spricht vieles, sofern man dem Vorwuf der Frauen des Europa-Parlamentes in Straßburg Glauben schenken kann:
Demnach findet bei Straßburger Parlamentssitzungen regelmäßig ein Prostituierten-Busverkehr statt - so jedenfalls ging es vor einigen Jahren durch die Presse. Dieser Busverkehr transportiert angeblich die osteuropäischen (und wohl meist ,,versklavten'') Genussobjekte von Südfrankreich aus dorthin, wo sich die Genießer vorübergehend kumulieren - also die Parlamentarier in Straßburg.

Über den Wahrheitsgehalt der Unterstellung konnte allerdings nie definitiv entschieden worden. Das ist das oft beklagte Problem mit den vielen Lücken der amtlichen Statistik. Beispielsweise fehlt bisher in den Statistischen Jahresbücher völlig die jährliche Benutzermenge von Prostitution durch User aus Parlamentarierkreisen.


B.   Die sogenannten ,,selbstbestimmte'' Prostitution? (-'VWU-PRST -)

B.1.   Gibt es überhaupt ,,selbstbestimmte'' Prostitution?

Untersuchungen zum Eintrittsmotiv in die Rolle der Prostituierten sind erfolgt. Resultat ist, daß es regelmäßig kein Eintrittsmotiv und keinen bewussten Entscheid gab. Vielmehr entwickelte sich der Eintritt in die Rolle der Prostitutierten meist von irgendeinem auslösenden Anfangsereignis her.

Meist ist es unfreiwilliger Zwang. Dies ist aber nicht generell mit einem ,,versklavenden'' Zwang gleichzusetzen. Vielmehr ist es oft ein schrittweises Abgleiten ohne geeignete Gelegenheit zu einem intensiven Widerstand. - Zu weiteren Details wird auf entsprechende Analysen verwiesen.

Ein selbstbestimmter gewollter Eintritt ist wohl nur gegeben bei einem kleinen Teil der Luxus-Prostitution. Das ist das Randsegment zum Maitressen-Status und ist also an sich bereits ein anderer Themenkreis.

B.2.   Was ist zwar ,,selbstbestimmt'', aber sicherlich nicht Prostitution?

Sicherlich besteht kein wohltätiger Grund, sich besonders zu engagieren gegen einen ewigen Archetyp der menschlichen Gesellschaft - die Maitresse. Dies ist sicherlich nicht Prostitution im engeren Sinn.

Ebenso dürfen wir den Archetyp der ,,berechnenden Frau'' (,,femme calculatrice'') außer acht lassen (wie wir ja auch das Gegenstück unbeachtet lassen, den ,,berechnenden Mann'').

Die Ehefrau, die einen finanziell gut versorgten Mann gerne wählte, ist erst recht nicht, was auch nur näherungsweise mit Prostitution in Verbindung gedacht werden kann. (Zunehmend gibt es auch Männer in dieser Rolle, vielleicht aber nicht in einer voll vergleichbaren Weise.)

Nachdem wir diese und ähnliche gesellschaftlichen Austauschmodelle aus der Betrachtung ausgeklammert haben, haben wir die echte und klar Geld für Dienstleistung verlangende Prostitution in etwa eingekreist. Gibt es Frauen, die dies ,,selbstbestimmt'' machen?

B.3.   Wer definiert die ,,selbstbestimmte'' Prostitution?

Sicherlich gibt es viele Prostituierte, die ihre Arbeit als einen Job wie jeden anderen deuten wollen. Diese Eigendarstellung der eigenen Rolle ist aber irrelevant. Das Bestreben, der Verächtlichkeit zu entgehen, führt zu diesem Versuch der Gleichstellung mit anderen Berufstätigkeiten.

Nach dieser Kette der Erwägungen müssen wir uns zu fragen beginnen, ob es so etwas wie letztlich selbsbestimmte Prostitution überhaupt gibt. Jedenfalls, sofern man die Selbstbestimmung ein wenig hinterfragt, wird immer oder fast immer etwas deutlich anderes erkennbar statt der Selbstbestimmung.

Die Richter, die das Bild der selbstbestimmten Prostitution in der Rechtsprechung als Typus-Leitbild verankerten, weil das Gesetz es inzwischen so vorgab, diese Richter werden es zu dieser Faktenfrage sicherlich nicht aus eigener Anschauungserfahrung getan haben. Also bleibt nur die Stützung auf Gutachten zu dieser Faktenfrage. Man müsste vielleicht einmal diese herangezogenen Gutachten analysieren.

Mit diesem Hinweis wird dies komplexe Thema an dieser Stelle abgebrochen. Zweck war nur, den Begriff der ,,selbstbestimmten Prostitution'' in Frage zu stellen. Vielleicht machen diejenigen es sich zu einfach, die diesen Ausdruck in der juristischen Erörterung verwenden. Man kann sich auf diese Weise sehr leicht der Verantwortung zur Pflicht des Vorgehens gegen Missstände entziehen.


C.   Sollte man alle Prostitution verbieten?

C.1.   Das ist weniger ein Problem der Frauen, mehr eines der Männer.

Angenehmer wäre wie immer, ein Verbot nicht nötig zu haben. Wären alle Männer frei von jeder Form psychischer Krankheiten, so gäbe es keine Benutzer und also praktisch keine Prostitution von Frauen.

Leider leidet ein bestimmter Prozentsatz der Männer unter leichter psychischer Erkrankung und ist deshalb in der Lage, die Dienste einer Prostituierten zu wählen. Man könnte hierüber großzügig lächeln, sofern es nicht die benutzten Frauen irreparabel und lebenslang schädigen würde.

Letztlich gibt es also keine Ausrede. Alle Prostitution (im eigentlichen und engeren Sinn) ist wohl zweckmäßig zu verbieten und zu bekämpfen.

C.2.   Wie viele Männer sind ,,prostituabel''? - Etwa 5 %.

Wie viele Männer besuchen in einem Jahr mindestens einmal eine Prostitutierte zwecks Dienstleistung? - Für Deutschland wurde schon einmal eine Ziffer von etwa 5 % angegeben.

Gesetzt den Fall, es stimmt, so hätte Deutschland rund 5 % Männer mit leichter psychischer Krankheit - also durchaus ziemlich viele. - Bedenkt man jedoch, daß 30 und mehr % der Bürger jedes Jahr irgendwelche Arzneien kaufen und sogar schlucken, die angeblich Depressionen mindern sollen, so ist 5 % aber eigentlich schon wieder beruhigend. Wenn 30 % in der Lage sind, an Glück durch Kauf industrieller Medikamente zu glauben, und nur 5 % in der Lage sind, an Glück durch Kauf lebender Medikamente (Prostitution) zu glauben, so ist das ein eher niedrigre Anteil. Jeder hat nun einmal seine Sorte Placebo.

Immerhin ist beruhigend, zu wissen, daß nahezu 100 % der Männer vermutlich mindestens in Sachen Prostitution geistig Gesundheit beweisen durch Nichtkauf.


D.   Zum eventuellen Verbot der Prostitution

D.1.   Wer die Prostitution bekämpfen will, der schafft es.

daß diese Bekämpfung letztlich unmöglich sei, wird immer wieder behauptet. Wahr ist daran, daß es ein recht komplexes Verfolgungsgebiet ist. Verbotsgesetz und Verfolgung müssen intelligent und ideenreich ineinandergreiden.

Der Schwierigkeitsgrad der Eingriffsform der zwangsweisen Unterdrückung ist stark durch die jeweils gegebene gesellschaftliche Struktur- Situation bestimmt.

Neben den repressiven Bemühungen gegen Prostitution muß deshalb immer zugleich auch versucht werden, die komplexen Antriebe für das Entstehen von Prostitution (Angebot und Suchende) durch irgendeine intelligente Gegensteuerung abzumindern.

D.2.   Das Leid aus Versklavung rechtfertigt die engagierte Aktion gegen Prostitution.

Die Vesklavung vieler oder der meisten Prostituierten hat im Fall von organisierter gesellschaftlich akzeptierter Prostitution immer bestanden. Wir müssen also erkennen, daß wir die Versklavung nur dann weitgehend ausschließen können, wenn die sichtbaren Formen der Prostituion weitgehend verschwunden sind.

Versteckte öffentlich kaum sichtbare Formen von Prostitution sollten dann allenfalls noch in ganz kleinem Umfang als unwesentliche Randerscheinung existieren. Die Regel, daß gesetzliche Verbote meist nicht absolut vollständig wirken, gilt auch hier. Dies darf auch zu diesem Thema nicht Vorwand sein, von strafrechtlicher Ahndung abzusehen.

D.3.   Ist generelle Toleranz zu ,,kleinen Lastern'' die optimale Lösung? - Vielleicht - nicht aber in Sachen Prostitution.

Zu leichteren Drogen wie Tabak, Alkohol, Cannabis und anderen kann man den Weg der hemmenden Toleranz wählen. Man kann die jeweiligen Drogen offiziell erlauben, aber den Zugang erschweren:   Besteuerung, Werbeverbot, Mindestalter für Einkauf und ähnliches mehr.

Dies ist effizienter. Es entsteht dann kein schwarzer Markt mit seinen Großgewinnen. Es hat also niemand ein finanzielles Interesse, aufdrängende verdeckte Individualwerbung zu organisieren. Denn diese ist sehr teuer.

Oft wird vorgeschlagen, auch Prostitution aus ähnlichen Erwägungen zu dulden. Hierbei wird ein entscheidender Unterschied übersehen. Bei den schwachen Drogen ist der Täter zugleich das Opfer. Bei Prostitution ist ein anderer - nämlich die Prostituierte - das Opfer. Die Prostituierte ist sogar dann das Opfer, wenn sie - wie üblich - bezahlt wird.

Toleranz mit Prostitution kann man also nicht im Hinblick auf Freiheitsrechte rechtfertigen.

D.4.   Ist ein generelles Verbot von Prostitution systemgerecht? - Ja oder auch Nein.

daß die Gesellschaft überwiegend eine extrem abwertende Meinung zur Prostitution hat, braucht nicht bewiesen zu werden. Jedermann weiss es. Die Frage ist, ob der Staat eine zwischenmenschliche Verhaltenform nur deshalb mit Strafandrohung verbieten darf und soll, weil diese Verhaltensform in der allgemeinen Meinung sehr negativ belegt ist.

Die Rechtsordnung hat durchaus normalerweise sehr negativ interpretierte Verhaltensweisen mit Verboten belegt. - Beispiele:
Wucher, Beleidigung, Versklavung, Zwangsarbeit, Zwangsheirat, Eintreiben von Spielschulden, russisches Inkasso, ungefragte Werbung und vieles anderes.

Ein Verbot der Prostitution wäre also so gesehen mit dem Gesamt- Rechtssystem vereinbar. - Alle derartigen Verbote sind eng verbunden mit der mittleren herrschenden Wertordnung. Es sind immer durchaus moderne funktionierende Gesellschaften und moderne Rechtsordnungen mit abweichender vorherrschender Wertordnung denkbar. In diesen Fällen wären die einzelnen derartigen Verhaltensweisen nicht geächtet

Das unbefriedigende Ergebnis ist :   In Sachen Prostitution kann sowohl ein Verbot wie auch die Erlaubnis systemgerecht sein. Sobald ziemlich alle Männer und Frauen in einer Gesellschaft prostitu-phil sein sollten, gäbe ein Verbot keinen Sinn mehr ab. Solange nur eine extreme Minderheit teilnimmt, ist ein Verbot der Prostitution wohl geboten.


E.   Ist Herr Joseph Fischer, deutscher Minister (auf Zeit - wie alle), mitverantwortlich für versklavende Prostitution?

E.1.   Die versklavende Prostitution ist ein allgemeines Pressethema, dar also als auch Herrn Joseph Fischer persönlich bekannt vorausgesetzt werden.

Sofern der Minister der Partei der Grünen möglicherweise die Frankfurter Allgemeine nicht liest, so tun es sicherlich die Verantwortlichen des Ministeriums, beispielsweise:
FAZ 19. November 2003 Seite 11: ,,Mutmaßliche Menschenhändler angeklagt'', ,,Vor allem aus Osteuropa''.

Oder FAZ 3. November 2004 S. 38: ,,Menschen auf dem Markt - die Helfer und die Frauen''. (von Heike Hupertz zur ZDF-Sendung 4. November 2004 0.05 Uhr)
Startzeilen (zum Sonderproblem bei UN-Missionen):
,,Aus manchen Dörfern Bulgariens, der Ukraine und Moldawiens sind alle Frauen unter 40 verschwunden. Nachdem viele von ihnen auf vielversprechende Stellenanzeigen im Kleingedruckten lokaer Blätter geantwortetet hatten, wurden sie verschleppt und verkauft.''

Wie wichtig das Thema beim deutschen gebühren-finanzierten Fernsehen eingeschätzt wird, kann man an der Ausstrahlungszeit von 0.05h bis 1.25h ablesen...
Und das ganze Dörfer sich von ihren jungen Frauen leeren, alle fest entschlossen, ,,sebstbestimmt'' zu Prostituierten zu werden, wird ja wohl niemand ernsthaft behaupten wollen.

Oder DIE WELT 29. Oktober 2004 S. S: ,,Menschenhandel soll effektiver bekämpft werden.''

Unter anderem behandeln diese (und viele andere) Presseinformationen meist sehr ausdrücklich den Zusammenhang zwischen Visamissbrauch und versklavender Prostitution. Ein Hinweis auf die Ukraine fehlt selten.

Sicherlich kann Herr Joseph Fischer nicht bestreiten, persönlich in seiner Lieblingspresse oft auf die Problematik hingewiesen worden zu sein. Er kann persönliches Informiertsein schwerlich bestreiten.

E.2.   Im Sexualstrafrecht gibt es bisher keine Fahrlässigkeitstatbestände.

Das ist ein Rechtsproblem, dem durch eine sorgfältig zu gestaltende Gesetzgebung abgeholfen werden könnte. Erörterungen hierzu hat es gegeben.

Jedenfalls kann nach jetziger Rechtslage ein derartiger Vorwurf nicht ohne Weiteres in Betracht kommen gegen Herrn Joseph Fischer.

E.3.   Welche Fakten waren presseersichtlich zur Versklavung?

FAZ 19. November 2003 Seite 11 (von Mechthild Küpper):

a) EU-Schätzung:   Jährlich mindestens 120 000 Mädchen und Frauen aus Osteuropa werden Prostituierte. Schätzungsweise 500 000 werden zwangsweise in Banden festgehalten - in der EU, also in Rechtsstaaten im Geltungsbereich der Menschenrechtskonvention, die es zweifelsfrei untersagt.

b) Zwei Drittel wagen bei Vernehmungen die Merkmale von ,,versklavender'' Prostitution. auszusagen. Ausdrücklich hingewiesen wird im FAZ-Bericht auf Drohungen mit Vergewaltigung, Mord, ,,Repressionen gegen ihre Familie in der Ukraine''.

c) Die meisten der etwa 200 000 Prostitutierten in Deutschland stammen aus Osteuropa. Ein Mann, der sie benutzt, weiss also, was er wert ist - ein Sklavinnen- Vergewaltiger. Nichts da mit virilem Image-Gewinn durch lustige Stories aus dem Bordell für die Kollegen im Büro.

E.4.   Erzeugt die beschriebene Situation Rechtsfolgen für Herrn Joseph Fischer?

Diese Internet-Site unterlässt in presseüblicher Weise eigene Stellungnahmen zu Vorwürfen gegen einzelne Personen. Fachleute, die zu diesem Thema juristisch analysieren, mögen Meinungen hierzu übermittelt haben an  ok @ uno7.com  . Das ist eine Stelle, die gegen versklavende Handlungen inmitten der modernen Gesellschaft satzungsgemäß berufen und sehr engagiert ist.


F.   Wir sind (fast) alle Mitschuldige für Sklavenhalterei inmitteln unserer Großstädte.

F.1.   Versklavende Prostitution erfolgt unablässig erkennbar in deutschen Großstäden. Was tun wir dagegen?

Es gibt in Deutschland erstaunlicherweise fast nur noch Gutmenschen. Fast alle wissen so ganz genau, was sie ganz anders getan hätten als die Deutschen 1933 bis 1945.

Wenn die Deutschen von heute soviel besser sind als die von einst - wieso gibt es mitten in unsern Großstädten noch Sklavenhalterei?
Richtig, dafür müsste man gründlich nachdenken.
Richtig, dagegen zu handeln kostet Zeit - Urlaub ist schöner.
Richtig, das kann Feinde machen und viel Ärger.
Richtig, Delegation der Hilfepflicht an einen Verein ist zwar möglich, aber kostet Geld (ein paar Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr, siehe beispielsweise uno7.com, Vereinigung gegen Diskriminierung im modernen Staat).

F.2.   Statistische Vergleichswerte für Gutmenschentum.

Der Prozentsatz der Deutschen, die 1933-1945 ihre Pflicht erfüllt haben mit aktiver Hilfe gegenüber den Verfolgten, ist oberhalb von 5 %. Dies ist sicherlich höher als der Prozentsatz der Deutschen, die heute mit aktivem Engagement gegen versklavende Prostitution ,,vor der eigenen Haustür'' vorgehen.

Von der Handlungspflicht anderer gegen Unrecht reden ist nicht schwer - selber gegen Unrecht handeln aber sehr...

Der Prozentsatz der Menschen, die gegen Unrecht aktiv handeln, wird vom Verfasser dieser Zeilen als eine gesellschaftliche Konstante angesehen, die empirisch belegbar wohl immer bei nur etwa 5 % liegt. Zurückgeführt wird dies theoretisch auf das (wissenschaftlich erforschte) Herdengleichgewicht. Demnach können Gruppen (Völker, ..., ...) wohl nur funktionieren, wenn sie sich dergestalt einpendeln, daß die große Mehrheit der ,,Herde'' daran gewöhnt wird, in passivem Mitläufertum unterzutauchen.

Genau deshalb soll die Demokratie für stellvertretende Muss-Akteure sorgen - also die Parlamentarier.

F.3.   Die Gutmenschen-Pflicht der Parlamentarier.

Bundestagsabgeordnete benötigen weniger als 10 Minuten Fahrzeit, um in Berlin vom Arbeitsplatz zu den allgemein bekannten Standorten dieser Sklaverei hinzugelangen. Auch die Abgeordneten - alle sind bekanntlich Gutmenschen.

Und was meint Herr Joseph Fischer zu diesem Thema? Fragen wir einmal nicht nach seiner eventuellen vorwerfbaren passiven Schuld. Fragen wir einmal nach seiner aktiven Handlungspflicht.
Herr Josef Fischer wurde bislang von vielen als der Inbegriff des Gutmenschen der Nation angesehen. Was tat er bisher gegen die allgemein bekannte Sklavenhalterei ,,vor der Haustür'' seiner Arbeitsort-Wahlheimat?

Fachleute, die zu diesem Thema juristisch analysieren, mögen Meinungen hierzu übermittelt haben an  ok @ uno7.com  . Das ist eine Stelle, die gegen versklavende Handlungen inmitten der modernen Gesellschaft satzungsgemäß berufen und sehr engagiert ist.


G.   Gesetzliche (,,juristische'') Gutmenschen-Pflichten

G.1.   Rechtsfolgen bei Ergebnissen zu Untersuchungsausschüssen?

Das Verfahren vor einem Untersuchungsausschuss ist kein ,,Strafverfahren'', sondern es ist ,,Politik mit juristischen Mitteln''. Rechtsfolgen gibt es nicht, was den Untersuchungsausschuss selbst anbetrifft. Der Untersuchungsausschuss dient ausschließlich der Aufklärung des Sachverhaltes.

Zwar gelten im Prinzip Regeln ähnlich dem Strafverfahren. Beispielsweise kann bei Nichterscheinen einer Person sogar zwangsweise Vorführung erfolgen.

Sofern der Vernommene sich für schuldig erklärt, alle Verantwortung auf sich nimmt, Missstände anerkennt - passiert jedoch absolut gar nichts. Es gibt insoweit keine Sanktion, keine Strafe im juristischen Sinn.

Aus diesem Grund ist der Untersuchungsausschuss auch nicht den elementaren Regeln des rechtsstaatlichen Verfahrens unterworfen. Der Ausschussvorsitzende ist nicht ,,neutraler Richter''. Er ist gegenüber Parteigegnern möglicherweise gleichzeitig in der Rolle des Anklägers und des regeln-einfordernden Verfahrensleiters.

Sehr viel folgenreicher wird der Auftritt vor dem Untersuchungsausschuss, sofern der Vernommene Sachverhalte beweisfähig macht, für die ein Strafverfahren in Betracht kommt. Das wäre denkbar, sofern beispielsweise zur Einschleusung von Ukrainerinnen jemand das Bestehen von Vorsatz aussagen würde:
,,Prostitution ist viel zu teuer, klagen meine Freunde. Mit der laxen Visa-Politik haben wir den Marktpreis gesenkt; denn versklavte Ukrainerinnen sind billiger.''

G.2.   Wieso kennt die Statistik angeblich kaum Prostitution durch Visa-Einschleuserei?

Die Gesamtzahl der Frauen und Mädchen, die in Deutschland zur Zeit in versklavender Prostituion sind, wird auf Zahlen zwischen 70 000 und 250 000 geschätzt.

Die Gesamtziffer der bekanntgewordenen Opfer von Menschenhandel in Deutschland wird jährlich vom Bundeskriminalamt veröffentlicht (,,Lagebild Menschenhandel''). Bei Razzien werden jährlich etwas über 1000 Opfer ermittelt, also nur etwa 0,5 bis 1 % der tatsächlichen geschätzten Opferzahl. Von diesen sind rund 100 aus der Ukraine (also rund ein Zehntel).

Man kann durch Hochrechnung eine Zahl von insgesamt etwa 15 000 Ukrainerinnen schätzen, die in Deutschland zur Zeit in versklavender Prostitution dauer-vergewaltigt werden. Es besteht Grund zur Vermutung, daß Berlin für Ukrainerinnen ein Schwerpunkt ist. Es besteht Grund zur Frage, ob in Berlin die Ermittlung durch Razzien in diesem Milieu vielleicht unterdurchschnittlich ist.

Die Zahl der ukrainischen Versklavungs-Opfer könnte demnach durchaus auch bei 30 000 liegen - also die Bevölkerung einer kleinen Stadt.

Es erfolgten öffentliche Verlautbarungen verschiedener Stellen, monach eine großherzige Visavergabe die versklavende Prostitution eher vermindere. Bei derartigen Verlautbarungen sollte immer überprüft werden, inwieweit die jeweilige Stelle in ihrer Gesamtausrichtung möglicherweise den in Berlin regierenden Parteien weltanschaulich nahesteht. Dies ist bei Menschenrechts- Organisationen oft der Fall, und das ehrt beide Seiten.

Dieser Gesichtspunkt sollte beachtet werden. Bei Gerichten gilt die Regel, daß als Gutachter zurückgewiesen werden kann, wer einer der Parteien in einer Weise nahesteht, daß Zweifel an der Objektivität seiner Stellungnahmen nicht ausgeschlossen sind.





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