Privatsphäre des Bürgers wiederherstellen

=        vox7.com/vwu-priv.htm



A.   Die unantastbare Privatsphäre des Bürgers ist wiederherstellen (-'VWU-PRIV-A -)
  • ... entsprechend dem Geist des Grundgesetzes...
    -- und das unantastbare Berufsgeheimnis für Berater und Finanzinstitutionen
    -- und die Unantastbarkeit privater Vorsorgevermögen und deren Geheimnisschutz.

  • Privatsphäreschutz ist zu reaktivieren für Wirtschaft, Steuern, Finanzen, Strafverfolgung, Vergesspflicht.

  • Datenschutz ist auszugestalten entsprechend dem Geist des Grundgesetzes... Die Regeln dieses Gesetzew sind konstant. Aber die danach auszurichtende Welt hat sich geändert. Durch den Fortschritt der Datenverarbeitung genügt inzwischen jeder normale PC zur effizienten Verarbeitung persönlicher Daten der Gesamtbevölkerung eines Landes wie Deutschland. 20 vernetzte PC-Boards auf einem Tisch genügen für die Weltbevölkerung.

  • Durch diese veränderten Rahmenbedingungen wurden Gesetze, die früher einmal korrekt gewesen sein mögen, teilweise inzwischen verfassungswidrig. Nur eine radikale Neuordnung zu Datenvergessen und Datenaustausch in zahlreichen bestehenden Gesetzen kann die Erfüllung der Vorgaben des Grundgesetzes wiederherstellen.

  • Vergessgesetz: Alle Datenspeicherungen und vernetzten Datenquellen sollten zeitnahen Löschungs- oder Sperrpflichten unterworfen werden. Die bisherigen punktuellen und eingegrenzten Vergesspflichten genügen nicht.

B.   Große Datenansammlungen über alle Bürger verhindern. (-'VWU-PRIV-B -)

B.1.   Die bekannten Unvorstellbarkeiten beim System der Handelsauskunfteien - inbesondere SCHUFA - sind nicht Fehler dieser Unternehmen, sondern nur Folge der bisherigen Untätigkeit des Gesetzgebers zu dieser Neuordnungspflicht.


SCHUFA und Handelsauskunfteien sind staatlich neu zu ordnen, frei von Vorurteilen, aber durchgreifend neu zu ordnen.

Die Datenverarbeitung ist in die mühelose Beherrschung von 100 Millionen Personenprofilen hineingewachsen. Der dadurch völlig neu sich darstellende jetzige Kontrollenzustand ist nicht mehr durch Berufung auf frühere Rechtsprechung zu legitimieren. Der jetzige Kontrollenzustand ist im Hinblick auf die Grundrechte der Bürger nicht mehr tolerierbar.

Generell sollte keinerlei System zur zentralen Verhaltensprofil- Speicherung der meisten aktiven Bürger des Landes erlaubt werden. Denn im Falle einer nie ausschließbaren zukünftigen kriminellen Diktatur wären SCHUFA und Verein Creditreform ebenso wie andere flächendeckende Bürgerprofil-Datenbanken wider Willen sofort direkt in Staatshand oder aber durch Kooperationsreglungen gleichgeschaltet. Dies wäre also das ideale Instrument der Bürgerunterdrückung und der massenhaften Gegner-Inhaftierung.

B.2.   Abschreckendes Beispiel:
Wie gelang es dem Naziregime, die Juden der Pariser Region zu ermitteln und mit Hilfe der dortigen inländischen Polizeibehörden zur Deportation zusammenzuführen?

In Frankreich gab und gibt es kein Melderegister... wie also konnte der ausländische Okkupant ohne Ortskenntnis und Stadttteilkenntnis die Juden finden?

Deutsche Judenverfolger benutzten die einzigen flächendeckenden Datenregister dieser Zeit vor Ort, nämlich die Telefonbücher. Dort ermittelten sie die Personen mit jüdisch klingenden Vornamen und Familiennamen. Damit fand man zugleich Stadtteile und Straßenzüge mit hohem jüdischen Bevölkerungsanteil.
Der Rest war nur noch Ausführung, da Teile des französischen Staatsdienstes ausgesprochen HIWI (hilfswillig) gegen Juden waren.

Die Aktion kam derart schnell und überraschend für die Betroffenen, daß es kaum noch praktikable Fluchtmöglichkeit gab. An diese Suchtechnik hatte niemand gedacht.

Außerdem fehlte es auch in Frankreich nicht an Interessierten, die Vermögenswerte, Geschäfte und Wohnungen zu übernehmen und deshalb wegzuschauen - nicht zuletzt der Staat selbst. Der Wohnungsbestand endgültig verschwundener Juden in Spitzenlagen ist wohl zum Teil noch heute Staatsvermögen.

Dies Beispiel soll uns allen vor Augen stehen, wenn wir über die Schaffung von Kontrollinstrumenten zu entscheiden haben und über Datenschutz.


C.   Die Tendenz zur Alles-Kontrolle umkehren. (-'VWU-PRIV-C -)

C.1.   Die DDR-isierung der Bundesrepublik.

Sinn der Wiedervereinigung war ja wohl, die freie Bundesrepublik auf das Gebiet der Kontrolldiktatur DDR auszuweiten, nicht den Kontrollstaat DDR auf die Bundesrepublik auszuweiten. Man wehre den Anfängen der beginnenden DDR-isierung zu den Bürgerfreiheiten.

Kaum daß die Schreckgespenster der totalitär-kriminellen Diktaturen im Osten nicht mehr warnend drohen, schon fallen die Hemmungen, es ihnen in kleinen Schritten nachzumachen...

C.2.   Der Datenschutz gilt für alle. Einzige Ausnahme ist sein Beschützer, den Staat.

Die schönsten Grundsätze des Datenschutzes werden immer über den Haufen geworfen, sofern ihr Beschützer - der Staat - ein Interesse im Visier hat, die Bürgerkontrollen zu verstärken.

C.3.   Kontokontrollen und Steuerhinterziehung.
(Anmerkung:   im nachstehenden Text sind zur Suchmachinen- Wegleitung bestimmte Reizwörter schreibtechnisch verändert worden.)

Nach 2001 sind für die Ter ror_ismusbekämpfung inzwischen flächendeckende Bürgerkontroll-Instrumente in großem Umfang gewachsen. Es wird wohl niemand behaupten, daß hierdurch in wesentlichem Umfang Ter_rori sten ermittelt oder behindert würden. Aber für weite Lebensbereiche ist Staatskontrolle etabliert worden, wie es sie nie zuvor in der Geschichte der menschlichen Zivilisation gegeben hat.

Die Maßnahmen gegen Geldwäsche haben wenig Geldwäsche verhindert. Die übersteigerten Kontokontrollen des Staates entpuppen sich zu dem, was sie in den Hintergedanken der Politik von vornherein waren, nämlich Techniken gegen Steuerhinterziehung.

Es gibt aber keine dauerhaft nützlich wirksame Kontolltechnik gegen Steuerhinterziehung. Verbaut man den Steuersensiblen unter den Bürgern diese Fluchthandlung, so hören sie ganz einfach auf, ertragsorientiert zu leisten. Sie schichten ihre Tätigkeitsformen mit mehr Intelligenz auf formale Gesetzestreue um. Die damit zusätzlich wegfallende Wirtschaftsdynamik erzeugt weit mehr Steuereinbußen als die vorherige ständig eher marginale Steuerhinterziehung.

Wenn Steuerhinterzieher hohe Summen in Schweizkonten kumulierten, so ist das ein über Jahrzehnte gewachsener Kapitalstock der in illegaler Selbsthilfe steuerbefreiten Vorsorge, überwiegend Rentenalter-Vorsorge. Im jeweils laufenden Jahr ist der abfließende Geldbetrag eine Bagatelle, gemessen an der wirtschaftlichen Leistung der betreffenden Steuerhinterzieher.





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