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Datenschutz

=        vox7.com/vwu-priv.htm
bei Kreditantrag und Bonitätsprüfung, Werbung, Adressenspeicherung, Registrierung durch Staat und Unternehmen: Privatsphäreschutz des Bürgers wiederherstellen: Grundsätzliche Gesichtspunkte



Im Rahmen der Kandidatenbewertung vox7.com/v werden die folgenden Postulate als Meinung definiert:
A.   Die unantastbare Privatsphäre des Bürgers ist wieder unantastbar zu machen (-'VWU-PRIV-A -)
  • ... entsprechend dem Geist des Grundgesetzes...
    -- und das unantastbare Berufsgeheimnis für Berater und Finanzinstitutionen
    -- und die Unantastbarkeit privater Vorsorgevermögen und deren Geheimnisschutz.

  • Privatsphäreschutz ist zu reaktivieren für Wirtschaft, Steuern, Finanzen, Strafverfolgung, Vergesspflicht.

  • Datenschutz ist auszugestalten entsprechend dem Geist des Grundgesetzes... Die Regeln dieses Gesetzes sind konstant. Aber die danach auszurichtende Welt hat sich geändert. Durch den Fortschritt der Datenverarbeitung genügt inzwischen jeder normale PC zur effizienten Verarbeitung persönlicher Daten der Gesamtbevölkerung eines Landes wie Deutschland. 20 vernetzte PC-Boards auf einem Tisch genügen für die Weltbevölkerung.

  • Durch diese veränderten Rahmenbedingungen wurden Gesetze, die früher einmal korrekt gewesen sein mögen, teilweise inzwischen vielleicht verfassungswidrig. Nur eine grundsätzliche Neuordnung zu Datenvergessen und Datenaustausch in zahlreichen bestehenden Gesetzen kann die Erfüllung der Vorgaben des Grundgesetzes wiederherstellen.

  • Vergessgesetz: Alle Datenspeicherungen und vernetzten Datenquellen sollten zeitnahen Löschungs- oder Sperrpflichten unterworfen werden. Die bisherigen punktuellen und eingegrenzten Vergesspflichten genügen nicht.
Diese meinungsgeprägte Definition verschiedener Postulate deckt sich mit den Forderungen vieler, die über laufend schwindenden Datenschutz besorgt sind.
Diese Forderungen sind aber durchaus umstritten.


Die im Internet hierzu verfügbaren gegensätzlichen Stellungnahmen sind derart umfangreich und reichhaltig, dass eine detaillierte Darstellung der Gegenmeinungen an dieser Stelle überflüssig ist.


B.   Große Datenansammlungen über alle Bürger verhindern? (-'VWU-PRIV-B -)

B.1.   Die bekannten oft erörterten Problembereiche des Datenschutzes beim System der Handelsauskunfteien - inbesondere SCHUFA - sind nicht Fehler dieser Unternehmen, sondern nur Folge der bisherigen Untätigkeit des Gesetzgebers zu dieser Neuordnungspflicht.

Der Politik bleibt unbenommen, gesellschaftliche Wertvorstellungen zu definieren,
und die Unternehmen werden es sodann konkurrenzneutral umsetzen. SCHUFA und Handelsauskunfteien sind nach Meinung von engagierten Datenschützern staatlich neu zu ordnen, frei von Vorurteilen, aber durchgreifend neu zu ordnen.
Wesentliche Teile des wirtschaftsnahen Verbandswesens teilen diese Sichtweise allerdings nicht.

Ein wichtiges Argument von Datenschützern lautet:
Die Datenverarbeitung ist in die mühelose Beherrschung von 100 Millionen Personenprofilen hineingewachsen. Der dadurch völlig neu sich darstellende jetzige Kontrollenzustand ist nicht mehr durch Berufung auf frühere Rechtsprechung zu legitimieren. Der jetzige Kontrollenzustand ist im Hinblick auf die Grundrechte der Bürger nicht mehr tolerierbar.

Diese Argumentation von Datenschützern wird etwa wie folgt erweitert:
Generell sollte keinerlei System zur zentralen Verhaltensprofil- Speicherung der meisten aktiven Bürger des Landes erlaubt werden. Denn im Falle einer nie ausschließbaren zukünftigen kriminellen Diktatur wären SCHUFA und Verein Creditreform ebenso wie andere flächendeckende Bürgerprofil-Datenbanken wider Willen sofort direkt in Staatshand oder aber durch Kooperationsreglungen gleichgeschaltet. Dies wäre also das ideale Instrument der Bürgerunterdrückung und der massenhaften Gegner-Inhaftierung.

Es fehlt nicht an Gegenpositionen zu diesen kritischen Meinungen.
Die im Internet hierzu verfügbaren gegensätzlichen Stellungnahmen sind derart umfangreich und reichhaltig, dass eine detaillierte Darstellung der Gegenmeinungen an dieser Stelle überflüssig ist.

B.2.   Abschreckendes Beispiel:
Wie gelang es dem Naziregime, die Juden der Pariser Region zu ermitteln und mit Hilfe der dortigen inländischen Polizeibehörden zur Deportation zusammenzuführen?

Wichtiger Einwand der Datenschützer ist, ein hoher Privatsphäreschutz vermindere zwar zugestandenermaßen die ökonomische Effizienz: dies sei aber in Kauf zu nehmen für das höherwertige Gut des Zukunftsschutzes gegen Diktatur und Unrechtsregime.

Für die Umwandlung friedfertiger Datensammlungen in Waffen des kriminellen Unrechtsstaates gibt es ein klassisches Beispiel:
In Frankreich gab und gibt es kein Melderegister... wie also konnte der ausländische Okkupant im Zweiten Weltkrieg um 1940 ohne Ortskenntnis und Stadttteilkenntnis die Juden finden?

Deutsche Judenverfolger benutzten die einzigen flächendeckenden Datenregister dieser Zeit vor Ort, nämlich die Telefonbücher. Dort ermittelten sie die Personen mit jüdisch klingenden Vornamen und Familiennamen. Damit fand man zugleich Stadtteile und Straßenzüge mit hohem jüdischen Bevölkerungsanteil.
Der Rest war nur noch Ausführung, da Teile des französischen Staatsdienstes ausgesprochen HIWI (hilfswillig) gegen Juden waren.

Die Aktion kam derart schnell und überraschend für die Betroffenen, daß es kaum noch praktikable Fluchtmöglichkeit gab. An diese Suchtechnik hatte niemand gedacht.

Außerdem fehlte es auch in Frankreich nicht an Interessierten, die Vermögenswerte, Geschäfte und Wohnungen zu übernehmen und deshalb wegzuschauen - nicht zuletzt der Staat selbst. Der Wohnungsbestand endgültig verschwundener Juden in Spitzenlagen ist wohl zum Teil noch heute Staatsvermögen.

Dies Beispiel kann Diskussionsgrundlage sein, wenn über Fernwirkungen und Fernrisiken durch die Schaffung von Datensammlungen und Kontrollinstrumenten zu entscheiden ist. Es ist oft eine Wertabwägung zwischen gegenwärtiger Effizienz und Risikolast für eine noch unbekannte Zukunft.


C.   "Die Tendenz zur Alles-Kontrolle umkehren"...??? (-'VWU-PRIV-C -)

C.1.   "Die DDR-isierung der Bundesrepublik"...???

Gewollt provokativer Meinungsbeitrag mancher Datenschützer ist:
"Sinn der Wiedervereinigung war ja wohl, die freie Bundesrepublik auf das Gebiet der Kontrolldiktatur DDR auszuweiten, nicht den Kontrollstaat DDR auf die Bundesrepublik auszuweiten. Man wehre den Anfängen der beginnenden DDR-isierung zu den Bürgerfreiheiten.
Kaum daß die Schreckgespenster der totalitär-kriminellen Diktaturen im Osten nicht mehr warnend drohen, schon fallen die Hemmungen, es ihnen in kleinen Schritten nachzumachen..."

Es fehlt nicht an Gegenpositionen zu diesen kritischen Meinungen.
Die im Internet hierzu verfügbaren gegensätzlichen Stellungnahmen sind derart umfangreich und reichhaltig, dass eine detaillierte Darstellung der Gegenmeinungen an dieser Stelle überflüssig ist.


D.   Vorwurf: " Der Datenschutz gilt für alle. Einzige Ausnahme ist sein Beschützer, der Staat." ....??? (-'VWU-PRIV-C -)

Vorwurf: "Die schönsten Grundsätze des Datenschutzes werden immer über den Haufen geworfen, sofern ihr Beschützer - der Staat - ein Interesse im Visier hat, die Bürgerkontrollen zu verstärken."...???

D.1.   Kontokontrollen und Steuerhinterziehung.
(Anmerkung:   im nachstehenden Text sind zur Vermeidung von Suchmachinen-Irrtümern bestimmte Reizwörter schreibtechnisch verändert worden.)

Datenschutz-Engagierte argumentieren oft etwa wie folgt:
  • Nach 2001 sind für die Ter ror_ismusbekämpfung inzwischen flächendeckende Bürgerkontroll-Instrumente in großem Umfang gewachsen. Es wird wohl niemand behaupten, daß hierdurch in wesentlichem Umfang Ter_rori sten ermittelt oder behindert würden. Aber für weite Lebensbereiche ist Staatskontrolle etabliert worden, wie es sie nie zuvor in der Geschichte der menschlichen Zivilisation gegeben hat.
  • Die Maßnahmen gegen Geldwäsche haben wenig Geldwäsche verhindert. Die übersteigerten Kontokontrollen des Staates entpuppen sich zu dem, was sie in den Hintergedanken der Politik von vornherein waren, nämlich Techniken gegen Steuerhinterziehung.
  • Es gibt aber keine dauerhaft nützlich wirksame Kontolltechnik gegen Steuerhinterziehung. Verbaut man den Steuersensiblen unter den Bürgern diese Fluchthandlung, so hören sie ganz einfach auf, ertragsorientiert zu leisten. Sie schichten ihre Tätigkeitsformen mit mehr Intelligenz auf formale Gesetzestreue um. Die damit zusätzlich wegfallende Wirtschaftsdynamik erzeugt weit mehr Steuereinbußen als die vorherige ständig eher marginale Steuerhinterziehung.

  • Wenn Steuerhinterzieher hohe Summen in Schweizer Konten kumulierten, so ist das ein über Jahrzehnte gewachsener Kapitalstock der in illegaler Selbsthilfe steuerbefreiten Vorsorge, überwiegend Rentenalter-Vorsorge. Diese Selbsthilfe ist rechtswidrig und wird hier nicht gelobt.
    Aber: Im jeweils laufenden Jahr ist der abfließende Geldbetrag eine Bagatelle, gemessen an der wirtschaftlichen Leistung der betreffenden Steuerhinterzieher.
    Ferner: Dies Kapital ist im übrigen nicht tot, sondern ist Teil der Sparquote (statt eines eigennützigen Konsums). Hieraus werden durch Geldvergabe der Banken sodann Arbeitsplätze finanziert. Ob der Staat mit dem Geld sorgfältiger umgehe als die damit finanzierten Unternehmen, ist eine wichtige Effizienzfrage, wenn immer über "Steuermoral" diskutiert wird.
    Es ist durch Untersuchungen belegt, dass eine starke Korrelation besteht zwischen Steuermoral einerseits, staatlicher Geldverwendung andererseits. Je mehr öffentliche Verschwendung, desto mehr Steuerhinterziehung, und umgekehrt.
Es fehlt nicht an Gegenpositionen zu diesen Meinungen.
Die im Internet hierzu verfügbaren gegensätzlichen Stellungnahmen sind derart umfangreich und reichhaltig, dass eine detaillierte Darstellung der Gegenmeinungen an dieser Stelle überflüssig ist.





Internet-Adresse dieses Textes :    vox7.com/vwu-priv.htm


   
Fachlich werthaltige Analysen können Wissenschaftler und sonstige Fachleute dieses Themas einfügen auf    volxweb.com

Weitgehende Löschung der langen textlichen klar gegliederten Analysen auf vox7.com erfolgte Anfang 2009. Von bis zu 20 Seiten langen Texten pro Thema sind meist nur Titel und minimale Reste verblieben. Vorher 2003...2009 war ausführliche wissenschaftlich rationale Definition für Optimalpolitik auf vox7.com. Löschungsgrund war fehlende finanzielle Förderbereitschaft seitens der Bürger, siehe die Startseite    vox7.com

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