Strafvollzug modernisieren - Taten, nicht Worte
A. Strafvollzug modernisieren - Taten, nicht Worte (-'VUY-PENT -)
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A.1. Ein halbes Jahrhundert lang ist modernerer Strafvollzug vorgesehen für morgen.
Seit über einem halben Jahrhundert besteht die heutige deutsche Republik. Seit über einem halben Jahrhundert steht in ihren Zeitungen, daß der Strafvollzug zu modernisieren sei und bald modernisiert sein werde.
Zwischenzeitlich gab es sicherlich deutliche Fortschritte im Sinn dieser Ziele.
Andererseits ist der Problemumfang deutlich angewachsen :
- durch mehr gesellschaftliche Vielfalt;
- durch mehr neue Mitbürger ohne ausreichende Eingliederungspolitik;
- durch mehr Auffächerung der vorherrschenden Wertordnungen;
- durch Wegfall der allgemeinen Anerkennung gleichartiger Moralregeln.
A.2. Ein halbes Jahrhundert Diskussion über bessere Alternativen.
Seit über einem halben Jahrhundert verbüßen auch Täter verhältnismäßig leichter Delikte dennoch immer noch Freiheitsstrafen. Seit über einem halben Jahrhundert klagt man über die damit zusammenhängenden hohen Rückfallquoten.
Ebenso lange wird hingewiesen auf andere Ahndungsformen, die das Problem beheben sollen. Insbesondere wird hingewiesen auf weniger rufschädigende Maßnahmen, mehr wiedergutmachend gegenüber den Opfern, mehr ausbildungsorientiert, mehr arbeitsorientiert.
A.3. Eine relativ einfache Sichtweise kommentiert dies in provokativer Weise:
- Ist es für gut, daß Leute für leichte Delikte Freiheitsstrafen verbüßen müssen?
- Ist es gut, daß unterdessen manche Ellbogenmanager hunderttausende von unerfahrenen Sparern nach Strich und Faden ausbeuten durften und immer noch auf Vorstandssesseln sitzen statt ganz woanders?
- Ist es gut, daß neue Opfer unter neuen Straftaten zu leiden haben - nur weil man verhältnismäßig kleine Delinquenten in die ,,Schulen der Delinquenz'' schickte?
BEISPIEL: In der Berliner Strafanstalt für finanzielle Überforderung durch Bußgeld (zum Berichtszeitpunkt:): Zwei Drittel der Einsitzenden sind es, weil sie Geldbußen für Schwarzfahren nicht bezahlen konnten. - Die Menschenrechtskonvention verbietet soziale Diskriminierung, will auch heißen, Schlechterbehandlung einfach wegen wenig Geld. Hier lasen Sie die Realität der schönen juristischen Theorie.
B. Versuch eines idealen Weges zur Bestrafungsform. (-'VUY-PENT-b -)
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Eine Diskussion über den Strafvollzug darf den Straftäter nicht romantisch verklären.
Die Angst vor Strafe hat bei vielen Tatarten eine effektive hemmende Funktion. Deshalb bleiben zu diesem Problem die nachfolgenden Empfehlungen auf einem sehr allgemeinen Niveau, klingen trivial und bringen kaum Neues.
Insbesondere ist zum Strafvollzug zu wünschen,
daß Strafen bei relativ kleinen Delikten nicht die Priorität von Rache oder Schockwirkung oder Kurzzeit-Schutz vor dem Täter haben sollten.
Priorität sollte sein, zu fördern: Einsicht, Wiedergutmachung durch den Täter gegenüber den Opfern, Ausbildung, Eingliederung und also Dauer-Schutz vor dem Täter, Trennung von problematischem Umfeld.
Jeder Zuständige weiß, wie leicht dies zu sagen ist und wie schwer es umzusetzen ist.
Damit Strafvollzug immer optimal ausgewogen geschieht, sollte gelten:
- Richter müssen hierzu ausreichend gut informiert sein.
- Richter müssen durch Gesetz und Politik autorisiert sein, von einem breiten Spektrum der Ahndungsformen Gebrauch zu machen.
Es gibt keine Ideallösungen zum Strafvollzug.
Es gibt nur die Möglichkeit der Wahl des kleinsten Übels.
Die einzige Ideallösung wäre, daß keine Straftaten mehr stattfinden.
Eine straftatenlose Gesellschaft ist aber kaum denkbar. Es bildet sich wohl irgendwie zwangsläufig und immer ein Gegenpol zur geordneten Gesellschaft. Dieser wächst wohl immer bis zu einem Volumen, das durch die jeweilige Straftat-Duldungsgrenze der Gesellschaft bestimmt ist.
Das Übertretungs-Bedürfnis und die Rahmenbedingungen für seine fallweise Aktivierung, dies ist ein merkwürdiges Phänomen der Psyche. Möglichkeiten der Verminderung der Straftatmenge können nur durch pluri-disziplinäre komplexe Analysen herausgearbeitet werden.
Ebenso komplex ist die eventuelle Verminderung von Straftaten, soweit nicht Folge von Übertretungs-Bedürfnis.
Internet-Adresse dieses Textes :
vox7.com/vuy-pent.htm
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Weitgehende Löschung der langen textlichen klar gegliederten Analysen auf vox7.com erfolgte Anfang 2009. Von bis zu 20 Seiten langen Texten pro Thema sind meist nur Titel und minimale Reste verblieben. Vorher 2003...2009 war ausführliche wissenschaftlich rationale Definition für Optimalpolitik auf vox7.com. Löschungsgrund war fehlende finanzielle Förderbereitschaft seitens der Bürger, siehe die Startseite vox7.com
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