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Medienfinanzierung neu ordnen

z.B.: GEZ, Fersehgebühr, Rundfunkgebühr, Verweigerer, Verfassungsbeschwerde, Druckmedien- Konkurrenz, Internet- Medien, Staatsfernsehen, Privatfernsehen, Regulierung der Qualität, Kosten- / Nutzen- Analyse von Subventionen, Freiheit oder Staatskontrolle, Unabhängigkeit von Medien oder Kontrolle, mittelbare Kontrolle u.a.m..



AA.   Vorbemerkungen (-'VPE-MEDF -)

AA.1.   Seit März 2009 : Text auf Überschriften reduziert.
Begründung: siehe am Textende. - Zu allen Themenkreisen können Gutachten koordiniert werden, sofern Finanzierungsbereitschaft hierzu besteht und Zeitspielraum beim vorgesehenen Koordinator. Eventuelle Angebote bitte an: ok @ vox7.com

AA.2. Dies Thema wird in der Presse viel diskutiert. Die Überschriftenliste genügt deshalb zur Vermittlung der wichtigsten Gesichtspunkte einer optimalen Politik zu diesem Thema.

Die rationalen Regeln für Optimalpolitik zu diesem Themenkreis liegen dank intensiver Diskussion seitens der Druckpresse relativ eindeutig vor. Das Problem ist, dass die Politiker aller Parteien ein Eigeninteresse haben, dass Änderungen nicht erfolgern, selbst wenn diese einer rationalen objektiven Vernunft entsprechen sollten.

Die Druckmedien sind für diese Diskussion als ,,befangen'' im rechtlichen Sinn einzustufen: Sie argumentieren in eigener Sache. Die Zeitungsredaktionen können zu diesem Themen nicht automatisch über das an sich berechtigte Privileg der besonderen Glaubwürdigkeit des objektiven Journalismus verfügen.

AA.3. Wären presse- unabhängige Bürgeraktionen im Internet sinnvoll gegen das, was wesentliche Bevölkerungsgruppen ablehnen? Beispielsweise ist die GEZ-Gebühr sicherlich nicht ein Lieblingskind der Bürger.

Die Bürgerbereitschaft zu kritikgetragenen Aktionsformen ist vorhanden. Nach Meinungsumfragen ist die GEZ nicht eben am obersten Punkt der Skala von Bürger- Zuneigung; der GEZ-Gebührensucher rangiert nach im Internet nachzulesenden verbreiteten Meinungen wohl in der Nähe des Gerichtsvollziehers. Es liegen wohl auch recht objektiv wirkende Meinungsumfragen in diesem Sinn vor.

Gelingen können Bürger-Aktionen generell in erster Linie oder wohl nur mit intensiver Unterstützung seitens der Druckmedien. Diese hätten dann aber ein weiteres Problem: Sie wollen in redaktionellen Texten heutzutage Websites nicht mehr benennen. Die aktuelle Frage ist ja nun, ob die Websites anderer inzwischen zu den Konkurrenten der eigenen Publikation rechnen.

AA.4. Mit diesem Einführungstext wäre das oben dargestellte Problem eingeordnet in die Schublade ..einstweilen unlösbar''.

Nun folgen Überschriften des ursprünglichen sehr ausführlichen Textes aus dem Ursprungsjahr 2003. Sie wurden auf Überschriften reduziert seit März 2009, da es an Förder- Finanzierung zur laufenden Anpassung längerer Texte mangelte.


A.   Vorab eine Kurzübersicht zu :
,,Medienfinanzierung ist neu zu ordnen'' (-'VPE-MEDF -)

A.1.   Zwangsabgaben für staatliche privilegierte Institutionen (staatliches Fernsehen, staatlicher Rundfunk) werden in ihrer jetzigen Form wohl mehrheitlich von den Bürgern abgelehn. Nach den wissenschaftlich erarbeiteten Regeln für Subventionen- Optimierung sollte vorzugsweise nutzen-orientiert verteilt werden. Qualitäts-Subventionen würden dem entsprechen.

A.2.   Früher gerechtfertigte Gebühren... Sie sind in Anbetracht der gewandelten heutigen Medianlandschaft ein Anachronismus und durch etwas anderes zu ersetzen. Es ist nur zu fragen, durch was.

A.3.   Der Besitzstand der Mitarbeiter der Sendeanstalten ist zu wahren.

A.4.   An Geld für Informationskultur sollte es im Interesse des Gemeinwesens nicht fehlen. Für eine Gebührenerhebung gibt es vertretbare Argumente, aber auch dagegen.

A.5.   Medienförderung kann nicht mehr technologie-bezogen und institutionell definiert werden: Fernseh- und Radioanstalten im traditionellen Sinn sind Auslaufmodell.

A.6.   Die Politiker-Besorgnis, es sich nicht mit den Publikums-Medien zu verderben, und Lösungsmöglichkeiten hierzu.



B.   Darf Förderung von Unterhaltungsmedien aus Steuergeldern erfolgen?

B.1.   Ist eine Förderung von Unterhaltungsmedien eine anfechtbare Falschverwendung von Steuergeld, möglicherweise sogar eine Veruntreuung? Rechtsfragen...

B.2.   Welche Formen der Förderung von Unterhaltungsmedien wären eindeutig als unerlaubt anzusehen?

B.3.   Wie kann allgemeine eine Medienförderung gesetzlich definiert werden? Wie die Ausgaben- / Nutzen- Kontrolle gestalten?

B.4.   Die Förderung von Unterhaltungsmedien verbieten über den Umweg der nutzen-definierten Reglung von Förderbarem?

B.5.   Förderung von förderungswürdigen Medien: Mögliche Reglungsformen mit integrierter Nutzen- Analyse.



C.   Die Mitwirkung der Medienredaktionen zum neuen Förderrecht (insbesondere auch die der Druckpresse)

C.1.   Werden die Medienredaktionen in diesen Jahren zur Ersten Gewalt der Republik? Machtbeziehungen- Analyse.

C.2.   Die Druckpresse für die die Grundlagenarbeit; das Fernsehen in Funktion der Exekutive?

C.3.   Soll die Druckpresse in Förderkonzepte einbezogen werden? Sie muss erst einmal gefragt werden, ob sie es überhept will, welchen Preis sie dafür nicht zu zahlen bereit ist, und wie es real umsetzbar wäre (schwieriger Verteilungsschlüssel).



D.   Zusammenfassende Sichtweise zu Medien- Förderproblemen.

D.1.   Inhaltsbezogene Förderung statt Anstaltsförderung vorzuziehen? (Nutzen- / Geld- Bewertung)

D.2.   Qualitätsförderng des Journalismus:   Abgrenzung.

D.3.   Besteht verfassungswidrige Benachteiligung der Druckmedien? Falls ja, was stattdessen gestalten? Auch Rückwirkung von eventueller Nachteilsbehebung?

D.4.   Die eventuell Begünstigten müssen damit auch selber einverstanden sein... Verweigerer dürfen keinen Wettbewerbsnachteil haben... Das ist schwer vereinbar...



E.   Ist die Gebührenreglung von Fernsehen und Radio verfassungswidrig?

E.1.   Verletzung der Sozialpflicht gemäß Grundgesetz führt durch Ausnahmereglungen möglicherweise zu noch mehr Rechtsverletzung.

E.2.   Wäre die freie Welt ganz ohne Staatseingriff (Subvention) auch im Mediensektor eine bessere Welt?

E.3.   Sind die GEZ-Gebühren nach heutigem verändertem Stand inzwischen verfassungswidrig? Beschwerdeaussichten jedes Jahr neu verstärkt?

E.4.   Die Sonderprobleme der Armen zu Festbetrags-Gebühren: Wieso Politiker dies nur schwer nachvollziehen wollen.



F.   Privatsphäreschutz- Bedenken zur jetzigen Gebührenreglung von Fernsehen und Radio.

F.1.   Sind Fernseh- und Rundfunkgebühren zur (überflüssigen) Kontrollsystem- Besteuerung entartet?

F.2.   Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Verfahrensweisen zur Form der Gebührenfestsetzung angebracht?

F.3.   Verfassungsregliche Bedenken verstärken sich im Zeitablauf ständig bezüglich der Rechtfertigung der GEZ- Gebühren.
(Wandlung der maßgeblichen realen Rahmenbedingungen - insbesondere Internet und nichtsubventionierte Dienstleister mit hochwertigsten kostenlosen Diensten in quasi unbegrenzter Menge. Das Staatsfernsehen ist demgegenüber inzwischen nur noch ein Zwerg)

F.4.   Die Erörderung von verfassungsrechtliche Bedenken muss generell sensibilisieren zum Problem der Schaden- / Nutzen Relation bei Gesetzen mit Bedarf von Bürgerkontrollen.



G.   Über die Pflicht der Gewährleistung von Qualität bei meinungsbildenden Medien, sosweit subventioniert:

G.1.   Ist die Behauptung höherer Qualität der öffentlichen Sender bei Anlegung absoluter Massstäbe nicht glaubwürdig? Auch im Vergleich zu konkurrierenden Druckmedien im Internet?

G.2.   Der Staat ist berechtigt, als Administratur von Sendefakultät allen Sendern Qualitätsregeln vorzugeben - auch nicht-subventionierten.

G.3.   Der Staat hat kein analoges Reglungsrecht zu Druckmedien oder zum Internet. Es gibt insoweit auch keine technologisch bedingte Auflagen-Möglichkeit.

G.4: Kann ein Staat überhaupt irgendwie ,,Qualitätsansprüche'' definieren - als logische Vorbedingung für das Reglemtieren? (Schwierigkeiten und Lösungen: Bestimmte Reglungen in Frankreich und in anderen Ländern.)



H.   Eigentumsreglung zu meinungsbildenden Medien.

H.1.   Trennen der Informationsmedien vom Staat, vom Parlament, von der Lobby: Immer wünschenswert, nie erreichbar. Welche Näherungslösungen in welcher Weise realistisch konzipierbar?

H.2.   Sollten Informationsmedien besser nie Staatseigentum sein? Ein komplex verzahntes Für und Wider...

H.3.   Sollten Eigentumsanteile an Informationsmedien im Streubesitz sein? (Beispiele von praktizierten Reglungen in einigen Ländern; Kurzzeit- und Langzeit-Effekte; die Aufkauf-Problematik und die Problematik des Verfalls durch Verschleppung von Modernisierung; die Problematik der mittelbaren Beherrschung.)



Internet-Adresse dieses Textes :    vox7.com/vpe-medf.htm


   
Fachlich werthaltige Analysen können Wissenschaftler und sonstige Fachleute dieses Themas einfügen auf    volxweb.com

Weitgehende Löschung der langen textlichen klar gegliederten Analysen auf vox7.com erfolgte Anfang 2009. Von bis zu 20 Seiten langen Texten pro Thema sind meist nur Titel und minimale Reste verblieben. Vorher 2003...2009 war ausführliche wissenschaftlich rationale Definition für Optimalpolitik auf vox7.com. Löschungsgrund war fehlende finanzielle Förderbereitschaft seitens der Bürger, siehe die Startseite    vox7.com

Fördervorschläge bitte an:    ok @ vox7.com
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