Finanzprobleme:   20 % lobbylose Bürger glücklicher machen

=        vox7.com/vey-prob.htm



A.   20 % lobbylose Bürger glücklicher machen - 20 % Wähler gewinnen (-'VEY-PROB -)

A.1.   Tabubruch - unter Zahlungsunfähigkeit leiden unmittelbar oder mittelbar 20 % der Bürger.

Fast unbeachtet durch die Medien - denn diese Bürger haben kein Geld, Politiker durch bezahlte Lobby unter Druck zu setzen, zu traurig für Fernsehmoderatoren - kein Einschaltquoten-Renner. - Nötig sind Reglungen etwa wie weiter unten aufgelistet.

A.2.   Mehrere Millionen Bürger sind von Überschuldung betroffen - mit Kindern und unmittelbar mitbelasteten Angehörigen etwa 5 bis 10 mio. Bürger allein in Deutschland.

Nach Regeln der christlichen / jüdischen Schriften wie auch des Islams soll nach 7 Jahren das Uneintreibbare verziehen werden und also erlöschen... Die Reglungen der Restschuldbefreiung führen aber bisher nur grob gerechnet 4 % der Fälle einer ausgleichenden Reglung zu. - Nötig ist deshalb:
    Halbautomatische gerichtsfreie Selbsthilfe-Entschuldung nach 7 Jahren zu allen kleineren Alltagsvorgängen, sofern die angesprochenen Gläubiger nicht das gerichtliche Insolvenzverfahren zu finanzieren bereit sind. Schließlich bekommen sie ohne Gericht mehr.
A.3.   Wie Sie Ihren Wahlkandidaten hierzu beurteilen können:

Klären Sie, ob Ihr Wahlkandidat bereit ist, sich für etwa diese Linie aktiv zu engagieren - ein berechtigtes Anliegen von etwa 10 % seiner Wähler. Das ist derartig wichtig für diese - der Wahlkandidat, der sich dafür engagiert, hat diese Wähler ,,in der Tasche'', und das ist gut so. Das ist ein eleganter Weg kleinerer Parteien, um mit Hilfe eines einzigen Programmpunktes die 5-%-Hürde zu schaffen.

Wenn Ihr Wahlkandidat sich im großen und ganzen zu den vorgenannten Anliegen engagiert erklärt, kreuzen Sie ihm diesen Punkt an.

Wenn er dahingegen arrogant argumentiert, ,,die Schuldner sind selber schuld'' usw.usw., so hat er zu wenig erlebt im Leben und kriegt diesen Punkt nicht angekreuzt. Mangels Lebenserfahrung ist er insoweit ungeeignet, ,,Volks-Vetreter'' zu werden.

A.4.   Die häufigsten Ursachen für Finanzprobleme sind NICHT selbst-,,verschuldet'':

Die Hauptgründe von Überschuldung sind unschuldig, nämlich Arbeitslosigkeit
oder Lebenspartner-Trennung
oder politik-/markt-bedingt ausgelöste Insolvenz
oder Schicksalsschläge wie Autounfall,
... oder schwere Krankheit,
oder Werbemanipulation bei Junioren zu astronomischen Handy-Rechnungen
u.ä.m..

Möglicherweise beruht rund ein Drittel der Überschuldungen sogar einfach auf Pleitegeiertum von Außenseiter-Banken. -

Der Anteil der ,,verschuldeten'' Überschuldungen liegt wohl unterhalb 10 %. - Ein Wahlkandidat, der dies weder weiss noch begreift, hat einen zu kleinen Kopf für ein Parlament.


B.   Vorgeschlagene Neureglungen: (-'VEY-PROB -)

B.1.   Allgemeines Verbot jeder Bereicherung an finanzieller Not anderer.

a)   Verbot von Wirtschaftsruinierung durch schamlose Bereicherung an finanzieller Not (,,Forderungen verdreifachen durch Säumniszinsen + Gebühren'' usw. usw.). Zwar bestehen derartige Reglungen bereits seit Jahrzehnten und teils seit über 100 Jahren. Aber sie wurden teils zu ideologisch angewandt, teils durch entgegengesetzt wirkende Einzelgesetze entwertet.
Das muß gesetzgeberisch bereinigt werden in Richtung auf eine klare gerichtsgeeignete Grenzziehung zwischen erlaubt und verboten.

b)   Zurück zum traditionellen Ehrenvertrag: Bei Zahlungsunfähigen Reduzierung aller Gläubigerforderungen auf den Echtschaden (meist nur 70%) und ohne Zins, ohne Inkassokosten.

c)   Aktive Strafverfolgung gegen alle Formen von ,,russischem Inkasso''.

B.2.   Verbot, Finanznot anderer in ein Profitgeschäft zu verwandeln.

a)   Verbot des unternehmensstrategischen ,,Verkaufes'' ausfallgefährdeter Forderungen an ruflose gebührenmaximierende Inkassoexperten. Denn das seriöe Verhaltens-Image des Ursprungsgläubigers war Vertragsgrundlage.

b)   Durchsetzung des Verbotes der Sammel-Abtretung von Forderungen durch institutionelle Gläubiger, z.B. an Inkassounternehmen, ,,Bad credit bank''- Konzepte usw., weil Verstoß gegen Vertragsgrundlage, Bankgeheimnis, Datenschutz.

c)   Die Banken können nach dieser Neureglung nicht mehr anonym von ruinierenden Aasgeier-Methoden eines Teiles der Inkassobranche finanziell profitieren - und damit die Volkswirtschaft mit-ruinieren. Denn Banken selbst müssen BAFIN-kontrolliert handeln, also laut Kundenvertrag Kunden bei Problemen möglichst retten, nicht mit möglichst viel Insolvenzprofit ,,ausbeuten''.

d)   Zu bereits abgetretenen Forderungspaketen ist Rückabtretung faktisch zu erzwingen durch angeordnete Versagung des Rechtspflege-Beistandes - in bestärkender Ausgestaltung bereits geltenden Rechts.

B.3.   Gerichtliche Abwicklung neu ordnen.

a)   Schluss mit verschleudernden Zwangsversteigerungen von Unternehmen, Immobilien und anderen Werten. (Verstoß des mitwirkenden Staates gegen den Eigentumsschutz des Grundgesetzes.)

b)   Schluss mit Milliardengewinnen für Insolvenzgewinnler, Berater, Abwickler, Ausschlachter, Inkassoexperten - eine empörende staatlich organisierte Arbeitsplatz-Vernichtung unter grundgesetzwidriger staatlich organisierter Zwangsenteignung der Schuldner.

c) Bildung einer Sammel-Darlehnskasse zugunsten aller dergestalt rechtswidrig Enteigneten noch Lebenden (und direkt geschädigten berufsaktiven Erben) durch verzinsliche eigentumsähnliche Zwitterdarlehn für Neugründung (also ohne Kosten für den Staat).

B.4.   Herstellung von Effizienz zur Restschuldbefreieung.

a)   Sofortentschuldung aller Altvorgänge oberhalb von 13 Jahren bei Forderungen von institutionellen Gläubigern (Banken usw.). - Also Absolute endgültige Schuldenverjährung ab Überschuldung + Zahlungsunfähigkeit absenken auf 13 (,,unterhalb 15'') statt 30 Jahre (,,Schuldner nicht stärker verfolgen als einen Totschläger ... maximal 15 Jahre''). Institutionelle Gläubiger 7 Jahre (weil Bilanzierung mit statistischem Ausfallquoten-Kalkül).

b) Bei Privatgläubigern - also nicht-institutionellen Gläubigern - muß dahingegen eine richterliche Gerechtigkeits-Abwägung erfolgen. Denn schematische Entschuldung kann insoweit den relativ Reichen bereichern und einen viel Ärmeren enteignen. Insoweit verstößt die bisherige zu schematische Reglung der Restschuldbefreiung wohl gegen den Eigentumsschutz gemäß Grundgesetz, Landesverfassungen und ein Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention.

c) Absolutverjährung nur 3 Jahre für Verträge nach aggressivem Marketing, z.B. Handies. (weil vorsätzliche ,,Gehirn-Manipulation'' in Ausnutzung von Unerfahrenheit und menschlichen Schwächen, - also Mitschuld des Gläubigers).

d) Besser sogar:   Nichtvollstreckbarkeit nach dergestalt irreführender ,,Manipulationswerbung'' (,,Handy zu 1 Euro'' und ähnliches, was nach herrschender Meinung nicht als staatlich geduldete organisierte Kriminalität interpretiert werden darf).

e) Ebenso 3 Jahre Sofortverjährung im Fall von schamloser Gehirnmanipulations- Bankenwerbung, z.B. ,,Leben wie ein Millionär'' durch leichtes Sofortgeld per Mausklick.

B.5.   Erzwungene überzogene Schuldnerunterwerfung muß nichtig werden.

a) Gesetzliche Reglung der Unwirksamkeit von ,,aufgedrängten Bürgschaften'' (Ehegatten, Eltern usw., also die übliche aufgezwungene Zusatzsicherung zum an sich solventen Hauptschuldner). Die Rechtsprechung hat schon begonnen, in diesem Sinn zu entscheiden. Eine eindeutige entsprechende Gesetzgebung sollte dies abschließend für alle Zukunft fixieren.

b)   Verbot der Routine-Vollstreckungsunterwerfung.

c)   Verbot von hohen Verzugszinsen bei Banken.

d)   Alle selbständigen Tätigkeiten als fiktive Personen-GmbH anerkennen:   Sofortiges Erlöschen von Geschäftsschulden bei Geschäftsaufgabe nach Verteilung der gesamten (auch privaten) Vermögenswerte des Schuldners.

d)   Alle ausgeprägt unternehmerischen Tätigkeiten als fiktive Betriebs-GmbH anerkennen:   Sofortiges Erlöschen von Geschäftsschulden bei Geschäftsaufgabe nach Verteilung Kein Einbezug des Privatvermögens, soweit es nicht konkret Gläubigern gegenüber als Haftungswert vertrauensbildend kommunuiziert wurde.

B.6.   Die segensreiche Verminderung der Arbeitslosigkeit durch solche Neureglungen:

Die Summe dieser Maßnahmen der Finanzgerechtigkeit mag etwa ein Drittel der jetzigen Arbeitslosigkeit beheben. Der Effekt ist schwer abzuschätzen. Jedenfalls haben diese fast völlig undiskutierten Tabu-Probleme eine tiefgreifende Schlüsselwirkung für Wirtschaft und Gesellschaft.





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