Auf dieser Textseite wurde Anfang 2009 Werbung eingefügt. Der ursprüngliche recht lange weitere Text aus dem Jahr 2003 wurde Anfang 2009 auf die nachstehenden Überschriften und auf einige Textfragmente reduziert. Denn es handelte sich teils nicht nur um neutrale Analysen, sondern bislang auch teils um politische Meinungsaussagen. Dies wurde vor Einfügung von Werbung gelöscht.
Hier die verbliebenen meinungsfreien Textreste:
A. Die Entschuldungsproblematik betrifft ein Wählerpotential von etwa 20 %. (-'VEY-PROB -)
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A.2. Mehrere Millionen Bürger sind von Überschuldung betroffen. Mit Kindern und unmittelbar mitbelasteten Angehörigen sind es je nach Betrachtungsweise etwa 5 bis 20 mio. Bürger in Deutschland.
Gibt es ,,absolute'' Regeln für diese Problematik?
Nach Regeln der christlichen / jüdischen Schriften wie auch des Islams soll nach 7 Jahren das Uneintreibbare verziehen werden und also erlöschen...
Die Reglungen der Restschuldbefreiung in Deutschland entsprechen dem in etwa. Sie führen aber bisher nur grob gerechnet 4 % der Fälle einer ausgleichenden Reglung zu.
Dies wird allgemein als unzureichend betrachtet. Schließt man sich dieser Meinung an, so könnte eine Lösung beispielsweise folgendermaßen lauten:
Halbautomatische gerichtsfreie Selbsthilfe-Entschuldung nach 7 Jahren zu allen kleineren Alltagsvorgängen, sofern die angesprochenen Gläubiger nicht das gerichtliche Insolvenzverfahren zu finanzieren bereit sind. Schließlich bekommen sie ohne Gericht mehr, vorausgesetzt, dass ein Gesetz die Gleichbehandlung der Gläubiger steuert.
Eine andere Lösung wäre eine Neureglung der Verjährungsfristen.
Ob es noch weitere Lösungen geben kann, wäre zu überdenken.
A.3. Wie das VOX7 - System für Kandidaten-Bewertung diese Frage einstuft, sei hier zitiert:
,,Wie Sie Ihren Wahlkandidaten hierzu beurteilen können:
Klären Sie, ob Ihr Wahlkandidat bereit ist, sich für etwa diese Linie oder für ähnliches aktiv zu engagieren. Es handelt sich um ein berechtigtes Anliegen von etwa 20 % seiner Wähler. Das Schuldenproblem ist existentiell wichtig für diese. Der Wahlkandidat, der sich für eine neue ausgewogene rasche Lösungsform engagiert, hat diese Wähler auf seiner Seite, und das ist gut so. Dies ist eine interessante Möglichkeit für kleinere Parteien, um vielleicht bereits durch einen einzigen unüblichen Programmpunkt die 5-%-Hürde zu schaffen.
Wenn Ihr Wahlkandidat sich im großen und ganzen zu den vorgenannten Anliegen engagiert
erklärt, kreuzen Sie ihm diesen Punkt an.
Wenn er dahingegen in der vorherrschenden Überheblichkeit hierzu argumentiert, etwa ,,die Schuldner sind selber schuld''.
so hat er zu vielleicht wenig erlebt im bisherigen Leben und sollte diesen Punkt im Bewertungsschema nicht angekreuzt. erhalten.
Mangels Lebenserfahrung ist er insoweit wohl wenig geeignet, ,,Volks-Vertreter'' zu werden. ''
Ende des Zitates des VOX7 -Konzeptes. Dies ist eine individuelle Meinung. Es kann auch durchaus anders gesehen werden. Es ist nicht vorgesehen, an dieser Stelle Meinungen und Gegenmeinungen zu erörtern.
A.4. Die häufigsten Ursachen für Finanzprobleme sind NICHT selbst-,,verschuldet'':
Meinungsfrei und also objektiv lässt sich fesstellen:
Statistische Ermittlungen und anschließende Überlegungen undUntersuchungen zeigen. Die Hauptgründe von Überschuldung sind solche ohne ausgepräge Eigenschuld, nämlich :
- Arbeitslosigkeit
- oder Lebenspartner-Trennung
- oder politik-/markt-bedingt ausgelöste Insolvenz
- oder Schicksalsschläge wie ein Autounfall,
- ... oder auch schwere Krankheit,
- oder Schulden nach die Kosten verschleiernder Intensiv- Werbung bei Junioren - im Endergebnis beispielsweise mit Handy-Rechnungen weit oberhalb von Taschengeld- Dimension;
- u.ä.m..
Die nach allgemeiner Meinung mehrheitlich vermuteten ,,klassichen'' Überschuldungsgründe - Verschwendungssucht, Spielsucht, Straftat, fehlende Ausgabenkontrolle - kommen durchaus in merklicher Menge vor, sind aber auf keinen Fall mehrheitlich, sind auf keinen Fall dominierend. Hilfe-Organisationen und Entschuldungs- Organisationen stellen immer wieder klar: Die meisten der Personen mit Geldknapptheit wirtschaften sehr sorgfältig. Ihr Problem ist überwiegend nicht, zu viel auszugeben, sondern zu wenig einzunehmen. Sie gehen mit dem Geld überwiegend sehr viel bedachtsamer um als Personen mit mittlerem Einkommen.
B. Vorgeschlagene Neureglungen: (-'VEY-PROB -)
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B.1. Allgemeines Verbot jeder Bereicherung an finanzieller Not anderer.
... dieser Text ist wie das meiste dieser Website Anfang 2009 suspendiert worden ...
B.2. Verbot, Finanznot anderer in ein Hochertragsgeschäft zu verwandeln.
- während das meiste dieses langen Textes aus dem Jahr 2003 gestrichen wurde, blieb hier erhalten, was im Fall eines Verbotes die Finanzkrise 2007...2011 verhindert hätte: Vorgeschlagen wurde seit 2003 an dieser Stelle: (unveränderter Wortlaut):
a) Verbot des unternehmensstrategischen ,,Verkaufes'' ausfallgefährdeter Forderungen an (durchaus legal) gebührenmaximierende Inkassoexperten. Denn das insoweit maßvoll gemutmaßte Verhaltens-Image des Ursprungsgläubigers war Vertragsgrundlage.
b) Durchsetzung des Verbotes der Sammel-Abtretung von Forderungen durch institutionelle Gläubiger, z.B. an Inkassounternehmen, ,,Bad credit bank''- Konzepte usw., weil Verstoß gegen Vertragsgrundlage, Bankgeheimnis, Datenschutz.
c) Die Banken können nach dieser Neureglung nicht mehr anonym von stark kostensteigernden Verfahrensweises eines Teiles der Inkassobranche finanziell profitieren - und hierdurch die Volkswirtschaft erheblich schädigen. Denn Banken selbst müssen BAFIN-kontrolliert handeln, also laut Kundenvertrag Kunden bei Problemen möglichst retten, nicht möglichst viel Sonderertrag aus Verwertung anstreben.
Ein Bankdirektor, der es anders sieht, riskiert sehr theoretisch die Absetzung durch die BAFIN wegen fehlender Eignung zu Bankgeschäften. Sehr viel effizienter wirkt die örtliche Negativwerbung von Mund zu Mund rings um die jeweilige Bankfilale oder Zweigstelle.
d) Zu bereits abgetretenen Forderungspaketen ist Rückabtretung
faktisch zu erzwingen durch angeordnete Versagung des
Rechtspflege-Beistandes - in bestärkender Ausgestaltung bereits geltenden Rechts.
B.3. Gerichtliche Abwicklung bei Finanzproblemen neu ordnen: Vermögensschutz, Schutz redlicher Gläubiger, Schuldnerschutz.
- ab hier sind wiederum seit Anfang 2009 nur noch die Überschriften verblieben -
B.4. Herstellung von Effizienz zur Restschuldbefreieung.
B.5. Erzwungene überzogene Schuldnerunterwerfung muß nichtig werden: Angehörigen- Bürgschaften, Vollstreckbarkeit ohne Recht auf Gerichtsverfahren. Keine private Haftung für Geschäftsschulden.
B.6. Die Verminderung der Arbeitslosigkeit durch solche Neureglungen:
Eine rechnerische Erfassung der Effekte ist wegen der komplexen Querbeziehungen der Wirkungen nicht möglich. Die Summe dieser Maßnahmen des finanziellen Vergessens weit vor Lebensende mag etwa ein Drittel der jetzigen Arbeitslosigkeit beheben. Denn es würde ein erhebliches gegenwärtig brachliegendes Dynamikpotential aktiviert werden. Der Effekt ist schwer abzuschätzen. Jedenfalls haben diese nahezu undiskutierten Tabu-Probleme eine erhebliche bremsende Wiirkung für Wirtschaft und Gesellschaft.