Geld zurück an 5 Millionen enteignete unkundige ,beratene' Sparer

=        vox7.com/vey-inve.htm



A.   Geld zurück an 5 Millionen enteignete unkundige ,,beratene'' Sparer (-'VEY-INVE -)

A.1.   Das Finanzieren von Wirtschaft ist durch Moralisierung zu reaktivieren:
  • (A)    Geld zurück an 5 Millionen enteignete unkundige ,,beratene'' Sparer,
    schamlos mit Ellbogenmethoden verführte ,,Börsenanleger''. Das sind investtechnisch unerfahrene brave Duchschnittsbürger, also schutzlos ausgeliefert der kollektiven gewissenlosen Rafinesse der Provisionenraffer- Mentalität...
    ... und dies immer unter dem Beifall der politischen Kaste, weil es die Wirtschaftsstatistiken nach oben verfälscht.

  • (B)    Geld zurück an enteignete Immobilienanlage-Sparer,
    Käufer von ,,Schrottimmobilien'' u.ä.m., meist investtechnisch unerfahrene Bürger, in ihrer Unerfahrenheit getäuscht und ausgebeutet unter schamloser Beteiligung eines Teiles des Bankwesens - mit Ellbogen-Managern und Drückerkolonnen.
A.2.   Falls die besonders schuldigen Banken hierdurch Insolvenz erleiden?
Deutschland braucht solche ,,Banken'' nicht.

Besser 5 gerechte Insolvenzen schamlos unmoralischer Schein-,,Banken'' als 50 000 Insolvenzen unkundiger irregeführter Opfer.

A.3.   Ganz allgemein gilt, daß der Normalbürger mit der Aufgabe der Geldanlage überfordert ist und deshalb und generell als Provisionen- und Profitbringer vom der Finanzwirtschaft ausgebeutet wird.

Das ist der Finanzwirtschaft nicht vorwerfbar, weil menschlich. Diese Konstellation ist eine gesellschaftliche Konstante der Menschheit und unabänderlich. Gegenüber den meisten Bürgern gelingt solche Rafinesse einmal (und nur einmal) im Leben. Jede neue Bürgergeneration wird aufs neue Opfergeneration der Finanzmarkt-Schläue, seit es Finanzmärke gibt, in Deutschland seit etwa 1870. Nur Parlament und Gesetz können es bessern.

Die Institution der ,,mündelsicheren Pfandbriefe'' hat sich hierzu bewährt, so lange das Land keine Weltkriege verliert. - Bankensparen, Einlagensicherung und Rentenversicheurng sind andere wirksame Antworten. Auch die Riesterrente wäre sehr gut gewesen, sofern sie nicht zur bürokratisierten Zwangsverwaltungswirtschaft nach DDR-Kontrollstaat- Manier entartet wäre.

A.4.   Was sollte ein optimaler Wahlkandidat hierzu meinen?

Ein Wahlkandidat, um bereits ,,gut'' zu sein, muß nicht unbedingt mit den sehr weitreichenden Forderungen der vollen Entschädigung (oben A und B) und Ahndung buchstäblich übereinstimmen. Es genügt zum ,,gut'' sein, daß ein Wahlkandidat grundsätzlich den unverfrorenen Vorsatz der Anlegerschädigung intellektuell zu begreifen in der Lage ist. Er sollte darüber empört sein und für das Prinzip einer Entschädigung seitens der Banken an die Anleger engagiert sein.


B.   Konkrete Aufgaben der Anleger-Entschädigung: (-'VEY-INVE-B -)


B.1.   Geld zurück an 5 Millionen enteignete unkundige ,,beratene'' Sparer.

... zu zahlen aus den bisherigen und noch kommenden Aufschwungsgewinnen der vom Unglück der Anleger wie üblich profitierenden Finanzwirtschaft. Schluss mit straffreien Ellbogen-Managern und mit ehrlosen Profiten aus Börsenkrachs. Denn diesen Experten wächst nun im zyklischen Aufschwung zu, was im Abschwung den Unkundigen nach organisierter Schlechtberatung seitens eben dieser Experten weggenommen wurde.

Also Schluss mit der jahrzehntelangen immer neuen Ausnutzung der volkswirtschaftlichen Zykluseffekte für die Ruinierung unkundiger Anleger und für die immer neue Umverteilung ihrer mühsamen Ersparnisse an die Großfinanz - noch dazu unter dramatischer Erhöhung der Arbeitslosigkeit. (Eine besonders schäbige Sondervariante des zutreffend so benannten ,,Schweinezyklus'' laut Wirtschaftstheorie.)

B.2.   Vertrieb von Schrott-Immobilien durch Banken politisch aufarbeiten.

Diese Massentäuschung von unkundigen Anlegern durch Vertrieb von hemmungslos überteuerten ,,Schrott''-Immobilien, teils mit Drückerkolonnen, ist schwerwiegender Missbrauch des Vertrauens in Banken. Solange es nicht geahndet wird, wird es fortgesetzt. Es genügt ein aufmerksames Studium der Anzeigenteile einer jeden Woche, um zu begreifen, daß es immer neu geschehen wird, so lange Politiker und Exekutive nicht ganz hart durchgreifen.

Die Politik sollte darauf drängen, daß die schuldigen Bankverwantwortlichen mit lebenslangem Finanzberufsverbot an derart schamlosen Fortsetzungshandlungen gehindert werden. Dies entspricht wohl bereits geltendem Recht und verstößt demnach nicht gegen das Rückwirkungsverbot. Es muß nur der politische Wille bestehen, diesen Konflikt gegen das Bankwesen auszutragen und dem Bankwesen zu zeigen, wer der Herr im Land ist - nämlich der Gesetzgeber und die Exekutive, nicht die Vorstände gewisser Banken, bei denen das Wort ,,Bank'' nicht mehr ist, was es einmal war. . .

Die betreffenden Banken haben nach geltendem Recht alle Opfer (wohl einige 100 000 Bürger) bzw. ihre Erben voll und rückwirkend zu entschädigen. Dies muß im Hinblick auf die Schwere der Tat aus eigenem Antrieb erfolgen, um in jeder Hinsicht entlastend zu wirken.

Diese Rechtslage kann durch das zuständige Bundesministerium klargestellt werden. Auf diese Weise können die meist weniger erfahrenen und oft handlungsunfähig gewordenen Privatanleger dieses Recht effizient erstreiten. Rechtsschutzversicherungen können nicht mehr die Finanzierung der Streitkosten verweigern - können nicht mehr bemüht sein, den betreffenden Banken zu dienen.

Nach geltendem Recht ist wohl ohne Irrtum zugrundezulegen:
Das ursprüngliches Privatvermögen (Eigenkapital) der Anlager ist diesen im Sinn von Schadensersatz zurückzugewähren, ferner das zwischenzeitlich durch den Gesamtvorgang entzogene Einkommen.

B.3.   Höhe der besonderen Entschädigungsleistung durch Banken bei Insolvenzauslösung-

Soweit die betreffenden Banken unverfroren genug waren, die unkundigen Opfer ihrer Täuschung in die Insolvenz zu jagen, könnte über die Erstattung des Insolvenzschadens hinaus ein Schmerzensgeld in Höhe des Anlagebetrages angemessen erscheinen. Insoweit kann der Rechtsprechung zwar nicht vorgegriffen werden. Aber es könnte darauf hingewirkt werden, entsprechende frühere Rechtsprechung auszuwerten und zu verbreiten, die diesem Richtwert entsprechen mag.

B.4.   Die eventuelle Bankeninsolvenz hieraus ist eher wünschenswert bei Banken,...

... die es wagten, sich die Rentenersparnisse von 100 000den von hart arbeitenden Bürgern hemmungslos anzueignen - viele Opfer endeten bei der Sozialhilfe. Alle Bürger zwangs-finanzieren mit ihren Steuern also die Unmoral-Profite gewisser ,,Banken''. Deutschland hat keinen Bedarf am Fortbestand derartiger ,,Banken''.

B.5.   Ein früherer BGH-Entscheid zugunsten der Banken wurde öffentlich erörtert,...

... ob Gesichtspunkte der versuchten finanzstarken Banken-Einflussnahme auf höchstrichterliche Rechtsprechung vorlagen. Die veröffentlichten Fakten besitzen Einmaligkeits-Wert in der Geschichte der deutschen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Dies sollte zu einer gesetzlichen Neuordnung der Befangenheits-Regeln oberster Richter Anlass geben.

Richter, die von beliebiger Seite Vergütung erhielten für öffentliche detaillierte Meinungs-Stellungnahmen zu einem Rechtsthema, sollten in einer dem Thema unmittelbar entsprechenden Rechtssache in den anschließenden 5 Jahren nicht mehr mitwirken dürfen.

daß das Richterkollegium diese Regel gewährleisten wird, sobald sie erlassen ist, kann für oberste Gerichte als selbstverständlich angesehen werden. Die laufende Streitserie zum vorstehend erörterten Gegenstand ist damit nicht mehr sehr zu beeinflussen, und das ist gut so. Es wird aber in der Zukunft noch mehr Rechtsprechungsvertrauen gewährleisten.





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