Korrektes Geld für unsere Rentner

=        vox7.com/vev-pens.htm



A.   Korrektes Geld nach einem arbeitsreichen Leben für unsere Rentner. (-'VEV-PENS-A -)

A.1.   Der Staat hat in Sachen Rentenalter überhaupt nichts zu regeln. Wie lange jemand arbeiten will oder nicht, ist seine ganz persönliche Sache.

Das Rentenalter muß selbstverständlich frei wählbar sein - ein garantiertes Grundrecht.

Die staatliche Fixierung des Rentenalters ist unter heutigen Rahmenbedingungen, einfach gesagt, gehobener Unfug. Wie lange ein Bürger arbeiten will oder nicht, geht den Staat nichts an. Das ist eine individuelle Bürgerfrage zu seiner Lebensphilosophie, seiner persönlichen Gesundheit, der Art seiner Arbeit u.ä.m..

Jedenfalls gilt unter den heutigen Rahmenbedingungen der Dienstleistungsgesellschaft:
Ein Staat, der sich zum Endalter der Berufstätigkeit als Diktator aufspielt, leidet unter krankhafter Reglungswut. Ein Staat, der dem Verbandswesen erlaubt, statt seiner hierzu intensiv zu regeln, verletzt seine Schutzpflicht für die Bürgerrechte.

Das vorgeregelte Alter des Renteneintritts gab früher noch halbwegs Sinn ab,
- als Industrie, Bauwirtschaft, Landwirtschaft, Kleinkaufmann die Wirtschaft waren
- und als der Lebenszeit-Arbeitgeber die Regel war
- und als die Lebenserwartung sich in etwa mit der Altersgrenze für Rentner deckte.

A.2.   Korrekt berechnetes Geld nach einem arbeitsreichen Leben.

Konsequenterweise sollte die Rentenhöhe proportional sein zur Summe der Einzahlungen, fiktiv verzinst, geldentwertungsberichtigt.
Versicherungsmathematisch richtig berechnet unter Zugrundelegung der zu erwartenden Restlebensdauer bei Eintritt in den Rentnerstatus.
Mit Sockel-Grundsicherung und Härtenausgleich. Mit Besitzstandsschutz.


B.   Der Staat hat ferner und ganz allgemein nicht das Recht, ein profitorientiertes Preis- und Konditionenkartell der Arbeits- Reglementierung zum Schaden der Allgemeinheit zu dulden.

Der Staat muß im Sinn seiner Enthaltsamkeit zu diesem Thema des weiteren aktiv verhindertn, daß andere diese bürgerliche Freiheit der Lebensarbeitszeit mit staatlicher Rückendeckung abschaffen.

Der staatlich gestützte Lobby-Business der Verbandsmanager (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) darf wie jeder Business nicht zu einer Zerstörung der Wirtschaft entarten, beispielsweise durch Zwangsregeln zum Rentenalter und Förderung der Frühverrentung. Verträge zu Lasten Dritter sind - als Generalregel gesehen - unwirksam.

Der Staat hat nicht das Recht, den Sonderfall von exzessiven Tarifverträgen weiterhin zu dulden, da die jetzige Massenarbeitslosigkeit eine Folge von 3 Jahrzehnten Missbrauch hierzu ist.
Die Reglung des Rentenalters ist ein Teil dieser ,,Entgleisungen durch Übertreibung'' zu einem an sich einst historisch höchstwertigen Anliegen.

Privatrechtliche Reglementierungsversuche des Rentenalters (auch tarifvertragliche Zwangsregeln) sollten vielleicht als grundrechtverletzende Straftat ins Strafgesetzbuch, da nahe dem Tatbestand der verbotenen Anordnung von Zwangsarbeit.


C.   Einige Kommentare zur Reglung des Rentenalters (-'VEV-PENS-C -)

Der Vorschlag ,,gesetzlich erst mit 67 Jahren in die Rente''
... entlarvt das nicht Verachtung vieler Politiker für die Freiheitsrechte und die Selbstbestimmung ihrer Wähler [obgleich grundgesetz-geschützt]? Denn laut Meinungsumfrage 2003 : Nur 7 % ,,wollen'' länger arbeiten - 41 % wollen früher in die Rente - und wollen überwiegend dafür auch mehr einzahlen.

,,Geniale Idee'': Mit einem Rentenalter ab 105 ist das Problem gelöst.
Warum den Bürgern dann nicht gleich ein Renteneintrittsalter von 105 Jahren vorschreiben? Dann könnte man die Rentenbeiträge bedenkenlos auf 0,1 % absenken.
Wer schon vorher nicht mehr seine Beine zum Gehen hochbekommt für seinen Arbeitsplatz, der kann sich ja an die Pflegeversicherung wenden und ab Alter 90 auf .Behinderten-Teilzeitarbeit überwechseln.

Die Anekdorte: Als Bundeswirtschaftminister Clement...
... Mitte 2003 die neu computerisierte Jobbörse des Arbeitsamtes vorstellte, testete er für sich selbst, wie gut er einen neuen Job finden könnte. Das Arbeitsamt testierte ihm, eine Niete am Arbeitsmarkt zu sein. Im Computer waren geeignete Jobs für 60-jährige nicht mehr vorgesehen. - Clement: ,,Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig als Minister zu bleiben.''

Nach den heutigen staatsverordneten Altersreglungen wurde Deutschland seit einem halben Jahrhundert von überwiegend arbeitsmarktuntauglichen Personen regiert.
Um 1960 - über 80 Jahre alt - bewarb ein Arbeitsuchender Konrad Adenauer sich erfolgreich um einen Job als Bundeskanzler und blieb es bis nahe ans 90. Lebensjahr. Man stelle sich vor - ein 85-jähriger bewirbt sich beim Arbeitsamt um einen Spitzenjob...

Frühzeitiger Verschleiss durch ungesunde Lebensführung:   Es geht auch umgekehrt...
Zu berücksichtigen ist auch und andererseits:   Mit 67, also fast 70 Jahren sind die meisten Männer mit reichlich Alkohol- + Tabak- + Kalorienkonsum ohnehin schon tot oder Rollstuhl-Kandidaten..

Resumé:   Bei einer diversifizierten modernen Arbeitnehmerstruktur wird es absurd, den Bürgern immer noch ihren Lebensweg vorzuschreiben:
Wieviel Rente sie gefälligst zu wählen haben,
welches Rentenalter für sie das einzig richtige ist,
welche Beitragshöhe sie konsequenterweise zu wählen haben....?

Das ist für die heutige Berufswelt ein DDR-ismus in Reinkultur.   Staatswirtschaft - ,,Sozialismus'' bzw. ,,Kommunismus'' mit seinen übelsten Elementen, das Arbeiten als Staatsreligion zu verherrlichen und folglich den arbeitenden Menschen als Reglungsobjekt zu verstaatlichen.

Also: Das staatlich fixierte Renten-Einheitsalter ist ganz einfach widersinnig, und dies aus -zig verschiedenen Gründen. Derartige politische Absurditäten gehören auf die Müllkippe abgeschaffter Gesetze, weil durch die allgemeine Fortentwicklung inzwischen endgültig verfassungswidrig geworden.





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