Die Bürger-Herrschaft wiederherstellen - die Demokratie im Geist des Grundgesetz wiedereinführen. =
vox7.com/vbk-parl.htm
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A. Gesamtregel: Die Bürger-Herrschaft wiederherstellen -
die Demokratie im Geist des Grundgesetz wiedereinführen. (-'VBK-PARL-A--)
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A.1. Was gute Wahlkandidaten hierzu meinen sollten:
- Gebot der Trennung Legislative / Exekutive und Unterbindung von Korruption.
Beispielsweise : Mitglieder der Exekutive (öffentlicher Dienst, soweit weisungsgebunden)
dürfen nicht mehr in die Parlamente. Das gleiche gilt für ,,abhängige Lobbyisten''.
- Qualitätskontrolle für Politiker:
Minister, Staatssekretäre, Kanzler, politische Beamte, alle müssen
ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder Gleichwertiges nachweisen,
und zwar geeignet für das Fachgebiet ihrer Ernennung.
Ihrem Wahlkandidaten können Sie diesen Punkt ankreuzen, sofern er
übereinstimmt, daß es zukünftig so sein soll. -
Der Besitzstand bisheriger Parlamentarier ist zu wahren. Ihr Kandidat selbst muß
diese Bedingungen also NICHT erfüllen.
Eine ebenfalls noch akzeptable Meinung ist, daß der öffentliche Dienst
und die Lobbies im Parlament maximal mit dem ungefähren Anteil an der Bevölkerung
vertreten sein sollten. Auch bei dieser Meinung kann Ihr Kandidat diesen
Punkt noch angekreut erhalten.
A.2. Parlamente sollen keine Versammlungen des öffentlichen Dienstes und der
Lobby-Entsandten sein dürfen.
Sofern ein Wahlkandidat dafür engagiert ist, daß im Parlament höchstens so viele öffentliche
Bedienstete sein sollten wie dem Bevölkerungsdurchschnitt entspricht,
so reicht auch dies als Sichtweise. Denn zu diesen Aspekten sind auch
die Gelehrten der Demokratie-Prinzipien oft schwankender Auffassung.
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B. Parlamente werden wieder Bürgervertretung. (-'VBK-PARL-B-)
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B.1. Verbot der Wählbarkeit von Mitgliedern der Exekutive (öffentlicher Dienst)
... in die Parlamente, ausgenommen Wissenschaftler und fachwissen-orientierte
Experten mit gehobener Ausbildung. (Also Wiederherstellung
der personell gesehen abgeschafften Trennung Legislative / Exekutive).
Beispielsweise : Mitglieder der öffentlichen Dienstes, soweit weisungsgebunden,
dürfen nicht mehr in die Parlamente.
B.2. Verbot der Wählbarkeit von Lobbyisten in die Parlamente
... [z.B. Funktionäre der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften, der Pharmaindustrie, der Energiewirtschaft].
B.3. Verbot der Wählbarkeit von Angehörigen der staatseigenen Wirtschaftsunternehmen,
da mittelbar weisungsgebunden seitens der Exekutive.
(Dies wird gegenstandslos nach Privatisierung der zig-tausenden
von staatseigenen reinen Wirtschaftsunternehmen, also nach Beendigung der Unterhaltung
von meist verschwenderischen Staatsunternehmen
mit der Folge des Ämterschachers für Parteikader und Altpolitiker-Entsorgung.)
B.3. Die überwiegende Mehrheit [90++ % ?] der gegenwärtigen
Abgeordneten im Bundestag und in vielen Landesparlamenten wird damit unwählbar.
Übergangsreglung zur Wahrung des mit Mühen erwirkten persönlichen Besitzstandes der Parlamentarier:
Die jetzigen Parlamentariern und bisherigen Wahlkandidaten,
soweit betroffen, sollten nach einer Übergangsperiode zwischen politischem Amt oder
der unvereinbaren anderweitigen Tätigkeit wählen müssen.
Es ist auf Antrag eine ausgewogene finanzieller Entschädigung zu leisten,
sofern diese Wahl in der Folgezeit im Einzelfall zu finanziellen Nachteilen führt.
Im Hinblick auf das Altersspektrum der meisten Betroffenen wird es letztlich
kaum zu möglichen Inanspruchnahmen der Entschödigung kommen.
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C. Am Herrschen Beteiligte müssen ausreichendes Ausbildungsniveau haben. (-'VBK-PARL-C-)
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Qualitätskontrolle für Politiker:
C.1. Minister, Staatssekretäre, Kanzler, politische Beamte,
alle müssen ein abgeschlossenes Hochschulstudium
oder Gleichwertiges zu ihrem Fachgebiet nachweisen -
... eine elementare Minimal-Voraussetzung überall sonst im heutigen Berufsleben
für Leiter von Angestellten-Hierarchien.
C.2. Die arbeitende Gesellschaft hat diese Kriterien mit gutem Grund für Führungsposten
herausgebildet.
Das Justizministerium gehört in die Hände eines Volljuristen,
Ministerien für Wirtschaft, Arbeit, Finanzen gehören
normalerweise in die Hände von Volkswirten,
das Gesundheitsministerium in die Hände eines Mediziners,
das Verteidigungsministerium in die Hände eines Militärfachmanns,
das Außenministerium in die Hände eines Fachmanns mit Kenntnissen zu Zivilisationen
und Völkerrecht und mit Erfahrung zum Auswärtigen Dienst.
Ein Bundeskanzler, der einen Journalisten zum Wirtschaftsminister ernennen würde,
eine gescheiterte Existenz zum Außenminister, einen Schullehrer zum Gesundheitsminister
u.ä.m., verginge sich am Wohl des Volkes und wäre abwahlbedürftig.
C.3. Wem das nicht passt für seine politische Karriere,
der kann sein Genie im Zweiten Bildungsweg nachweisen,
bevor er sich anmaßt, als Experte im Bürgerauftrag ein Land mitzuregieren.
Der Skandal, daß fernsehgerechte Laienschauspieler und totale Dilettanten
im Prinzip dank fernsehunterstützter Wählerirreführung Minister werden können,
kann nur durch ausdrückliches Gesetz eliminiert werden.
Der polemisch-ungerechte Vorwurf von ,,legalisierter Hochstapelei'' soll auf keinem
Minister mehr lasten dürfen. Die ungerechte Polemik ,,vom Kanister zum Minister''
wird bei nachgeholtem Hochschulabschluss der Hochachtung weichen.
C.4. Die emotionale Sicht, daß ,,Bürger wie Du und ich regieren''
(Demo-kratie - und also nicht mehr Erb-Monarchen und Erb-Aristokraten),
diese Sichtweise ist ohnehin nur noch etwas für Karneval.
Denn die Idee der Bürger-Herrschaft ist Makulatur,
seit die wohl meisten Parlamente ein Agglomerat von Angehörigen der Exekutive (öffentlicher
Dienst / weisungsgebunden) und der Lobby sind.
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