Schutzgemeinschaften:
volxweb.com - ins Suchfeld dort: Schutzgemeinschaft
Hier war 2003 bis 2008 ein recht ausführlicher Text - inzwischen weitgehend übertragen auf die vorstehenden Standorte im Internet.
Hier nun der frühere Text, reduziert auf die Überschriften. Die Beibehaltung ist sinnvoll, damit hier vielleicht einmal eine neue mehr abstrakte Analyse des Problems neu eingefügt werden kann.
An Anwälte und Schutzvereinigungen.
Deutschland hat nicht ,,100 000 Anwälte zuviel''. Deutschland hat 100 millionen-fach zuviel Rechtsverletzung. Macht 1000 Rechtsstreite pro Anwalt und Jahr. Davon lässt sich leben. Hier wird gezeigt, wie Anwälte und Streitlustige zusammenfinden können.
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Überwiegend handelt es sich um die folgenden Kategorien von Rechtsverletzungen:
häufiger Vorwurf einer privatrechtlichen Kultur der Massen- Rechtsverletzung.durch manche Unternehmen
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Eine Art ,, Ellbogen''-Kultur eines Teiles der Wirtschaft
wird allgemein oft vorgeworfen. Der Vorwurf auch durchaus wirtschaftsnaher Kreise ist, es bestände ein zu hoher Umfang von Irreführung (oder im Extremfall Betrug) gegenüber weniger gut informierten Bürgern. Vorgeworfen wird häufige zu eigeninteressierte Rücksichtslosigkeit, dies sowohl als nach außen gerichtet wie auch innerhalb der Betriebe wirksam.
(Dieser Text ist aus dem Jahr 2003. Erst 2009 sind sich ziemlich alle einig, dass dies nicht schick ist, sondern Missstand ist.)
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Finanzwesen, Banken, ... :
An erster Stelle steht bei der Schwere der vorsätzlichen Rechtsverletzungen ein Teil des Finanzwesens (Kredit, Invest). Das sind meist eindeutige Sachverhalte, die für sich sprechen, so bei Bankförderung des Vertriebs von Schrottimmobilien oder bei Verzugszinsen um 20 %.
20 % Jahreszins, das ist in manchen Jahren das 5- bis 10-fache der eigenen Zinslast der Bank. Also profitiert die Bank mit über 80 % Gewinnmarge von der Finanznot anderer. Ob Staatsanwälte dies für legitim halten, ist eine nicht auf den ersten Blick entscheidbare Frage.
(Dieser Text ist aus dem Jahr 2003, als die Medien den Karrierebanker feierten, und das bis Ende 2008. Man konnte alles schon damals wissen - sofern man wissen WOLLTE.)
(Die nun folgenden Texte wurden Anfang 2009 auf die Überschriften reduziert, weil es an finanziellen Förderbeiträgen für immer nötige laufende anpassende Aktualisierungsarbeit von Texten fehlt. Gemeint sind zu allen Überschriften nicht generelle Branchen- Missstände, sondern eine relativ hohe Quote von Fehlverhalten durch einige in der jeweiligen Branche - übereinstimmend mit den Auswertungen von Verbraucherschutz- Vereinigungen, also recht objektiv)
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Häufige Unzulänglichkeiten bei Telekommunikations- Unternehmen:
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Oft manipulierende Werbung zum Gesundheits- Markt, oft erhebliche Schäden.
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Die bemühten Gesundheitshelfer - behindert durch nur geldorientierte ,,Gesundbeter''
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Das offizielle Gesundheitswesen ist häufig rechtsproblem- belastet
Benachteiligung von Kind und Familie
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Es entstanden Ausgrenzungen und benachteiligte Gruppen,
oft behauptet als Folgewirkung eines Arbeitsmarkt-Kartells. Aber da sind auch anderer Ursachen...
- Unfreiwillige Arbeitslose (einige Millionen).
- Unterbezahlte Teilzeit-Jobs, Mini-Jobs usw. (einige Millionen).
- Zum großen Teil zu niedrigsten Stundeneinkommen tätige ,,notbedingte Selbständige'' (vielleicht 2 Millionen).
- Ein Teil der alleinerziehenden Eltern.
- Personen ab 50, da ungerechtfertigt als vorab auszuscheidende Gruppe abgewertet. Je nach Konstellation ist eingerissen, bei Stellen-,,Frei''-setzungen den Rotstift schon ab Alter 40 anzusetzen. Nach mehrfachen Schrumpfkursen sind zuweilen mit einem Alter ab 50 vorwiegend nur noch die Manager übriggeblieben...
- Rentner: denn der vorzeitige Ruhestand vieler hat die Folgewirkung, dass die regulär arbeitenden Rentner einen Teil ihres vertraglichen Anspruches verlieren.
- Ausbildungswillige, weil weniger nachgefragt.
- Nachwuchs von Immigranten-Familien, weil oft ohne Perspektiven.
- Noch nicht gefestigte Lebensgemeinschaften (weil viele sich auflösen statt sich zu festigen, sofern der Staat anordnet, dass der eine für den anderen finanziell aufkommen muss).
- (1) Ungeborene Kinder (wo weniger Lebensgemeinschaften, da weniger Kinder).
- (2) Ungeborene Kinder (wo Existenznot, da vermeidet man die Kostenrisiken durch Kinder).
Ein Teil der vorstehenden Ausgrenzungen ist mit Abwertung belegt. Dies ist ein erster - zugestandenermaßen sehr geringer - Schritt in Richtung auf den gesellschaftlichen Archetyp der Kastenbildung (Extremfall: ,,Untermenschen'' -Konzept.) Dies ist eine wiederkehrende Konstante der Zivilisationsgeschichte. Hemmt man nicht den Anfängen, so könnte es abdriften in moderne Varianten als Gegenstück der früheren Leibeigenschaft. Diese Gefahr wird an anderer Stelle dieser Website mit rechtlichen Reglungsdetails objektiv näher belegt für die Beziehung zwischen Staat und 1-Euro-Jobbern und ähnlicher Fremdbestimmung über die Wahl von Arbeit und Lebensmittelbpunkt.
Ab jetzt wieder nur Überschriften (Text Anfang 2009 gelöscht):
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Der Staat kuriert Symptome, nicht Ursachen bezüglich der Ausgrenzungen. Hieraus ergibt sich erheblicher gemeinwohldienlicher Rechtsstreit- Bedarf.
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Der öffentliche Dienst: Gefahr, aus Fürsorge-Motiv in bürokratischer Gedankenlosigkeit und wegen schlechter Gesetze abzugleiten in Ausgestaltung von ausgegrenzten klar definierten Negativ-Gruppen. (auch hier in Korrelation zu sehen mit der Gefahr der Annäherung an den Zivilisations- Archetyp der Kastenbild, bekannt aus der Terminologie des ,,Untermenschen''- Konzeptes).
Insgesamt rund 100 mio. klagewürdige Unrechtsvorgänge pro Jahr...
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Anwälte suchen oft nach Mandanten.
Das Problem ist, dass die vielen Unrechtsvorgänge nur schwer mit dem anwaltlichen Gebührenrecht und mit der Kanzlei- Kostenlast in Einklang zu bringen sind.
Hilfreich ist, dass Anwälte sich nun mit hinweisenden Informationen zu ihrer jeweiligen Kompetenz bekannt machen dürfen. Mit Problemen Belastete sollten Anwälte ansprechen - vielleicht zwei bis fünf - und unter Ausschluss von Kostenlast die Frage stellen, wieviel es kosten würde. Regelmäßig ist bei Kleinstreiten der jeweils spezialisierte Anwalt bereitwilliger, weil er die spezifische Rechtsprechung und Argumentationsweise nicht neu erarbeiten muss.
Bürger sollten lernen, dass es auch für finanziell geringwertige Anliegen einen sehr engagierten und fachkundigen Anwalt geben kann.
Es ist aber sehr wichtig, sich zu erkundigen, bevor man die Anwaltswahl entscheidet. Solche Anfragen sollten mit Achtung vor der anwaltlichen Arbeitsleist nicht in Serienform erfolgen. Zwei bis fünf kostenfreie Anfragen vor dem Entscheid der Anwaltswahl dienen aber beiden Seiten.
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